Wie die Gemeinde Muri bei Bern mitteilt, wurde eine Sondernutzungsbewilligung zum Betreiben eines E-Trottinettverleihsystems für das Gemeindegebiet erteilt.
E_Trottinette
E-Trottinette. - Kantonspolizei Schwyz

Der Gemeinderat hat der Firma Voi eine Sondernutzungsbewilligung zum Betreiben eines E-Trottinettverleihsystems für das ganze Gemeindegebiet erteilt.

Voi will damit ihr Netz in der Region Bern ausbauen.

Die E-Trottinette werden im Free-floating-System betrieben, sie müssen also nicht an einem festen Standort bezogen oder abgestellt werden.

Der Betrieb der E-Trottinette ist auf dem Gemeindegebiet teilweise eingeschränkt, so beispielsweise entlang der Aare.

Jährliche Gebühr für die erteilte Konzession

In der Gemeinde Muri bei Bern konnten bisher bereits die E-Trottinette von TIER in einem ähnlichen System genutzt werden, daneben bestehen je Station in Muri und in Gümligen für Bezug und Rückgabe der Velos von PubliBike.

Die Zulassung weiterer Anbieter ist zurzeit nicht vorgesehen.

Die Gemeinde will durch die Zusammenarbeit mit diesen drei Anbietern ihren Beitrag zum zeitgemässen Mobilitätsangebot in der Region Bern leisten und Erfahrungen sammeln.

Sie verzichtet deshalb bei diesen Verleihangeboten bewusst auf eine jährliche Gebühr für die erteilte Konzession.

Beide Anbieter ohne feste Standorte

Damit werden eine Ergänzung des öffentlichen Mobilitätsangebots auf der letzten Meile zwischen ÖV-Haltestellen und Haustüre und eine Attraktivitätssteigerung des ÖV zu den Nachtstunden mit ausgedünntem Linienverkehr angestrebt, welche wiederum den Verzicht auf die Benützung eines Motorfahrzeugs für lokale Fahrten erleichtern.

Auf diese Weise profitieren auch diejenigen von diesen Angeboten, die sie selbst nicht nutzen wollen.

Die beiden Anbieter ohne feste Standorte (Voi und TIER) sind verpflichtet, für einen geordneten Betrieb zu sorgen.

Sie müssen störende, falsch abgestellte oder defekte E-Trottinette innert kurzer Frist (in der Regel am Folgetag nach dem Eingang einer Meldung) wegräumen.

Standort und Fahrzeugnummer angeben

Bei beiden Anbietern können solche Fahrzeuge direkt per Telefon gemeldet werden. Um eine rasche Intervention zu gewährleisten, sind bei Meldungen jeweils der genaue Standort und Fahrzeugnummer anzugeben.

Störend abgestellte Fahrzeuge können im Übrigen auch ohne Miete an einen geeigneteren Standplatz verschoben werden.

Die Benutzer sind aufgerufen, bei der Wahl des Abstellortes den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und Rücksicht zu üben.

Sie tragen dadurch im eigenen Interesse dazu bei, dass auch in Zukunft von einem solchen Angebot profitiert werden kann.

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