Der Kanton Bern informiert über die Lohnmassnahmen 2022
Dem Berner Kantonspersonal und den Lehrkräften stehen 2022 neue Lohnmassnahmen zur Verfügung, unter anderem ein individueller Gehaltsaufstieg.

Nach Kenntnisnahme der Positionen der Personalverbände und unter Berücksichtigung der Diskussionen und Beschlüsse des Grossen Rates in der Wintersession 2021 zum Voranschlag 2022 hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen, dem Kantonspersonal und den Lehrkräften die folgenden Lohnmassnahmen 2022 zur Verfügung zu stellen.
Die im Voranschlag 2022 eingestellten Mittel von 0,4 Prozent der Lohnsumme. Zusätzlich 0,8 Prozent der Lohnsumme aus den Rotationsgewinnen. Die gesamthaft zur Verfügung stehenden Mittel in der Höhe von 1,2 Prozent werden für den individuellen Gehaltsaufstieg des Kantonspersonals und der Lehrkräfte verwendet.
Es wird kein genereller Gehaltsaufstieg gewährt
Dem Kantonspersonal und den Lehrkräften wird per 1. Januar 2022 kein genereller Gehaltsaufstieg, Teuerungsausgleich, gewährt. Damit bleibt die Basis für die Berechnung der Gehaltsansätze unverändert auf dem Stand 2020.
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion und die Bildungs- und Kulturdirektion setzen diese Vorgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich gemäss den geltenden Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen um.






