Beschwerdeführer gegen Tempo 30 in Berner Quartieren abgeblitzt

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Das Berner Verwaltungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen Tempo 30-Zonen in Berner Stadtquartieren abgewiesen.

Tempo 30
Heisst es bald Tempo 30 in der Rüttihubelstrasse? (Symbolbild) - Keystone

Das Berner Verwaltungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen Tempo 30-Zonen in Berner Stadtquartieren abgewiesen. Es erachtet die von der Stadt Bern verfügten Verkehrsbeschränkungen als rechtmässig, wie aus den am Mittwoch publizierten Urteilen hervorgeht.

Dabei geht es unter anderem um Tempo 30 im Berner Marziliquartier. Den Beschwerdeführern - unter ihnen der Pächter des Restaurants Marzili-Beach - drohe bloss ein Zeitverlust von maximal 42 Sekunden pro Fahrt, wenn sie das Tempo auf einem Streckenabschnitt von rund einem Kilometer drosseln müssten. Dies sei zumutbar, befand das Verwaltungsgericht.

Auch erachten die Richter die Kritik der Beschwerdeführer am Gutachten der Stadt Bern als unbegründet. Dabei verweisen sie auch auf die Unfallstatistik, die Hinweise auf Sicherheitsdefizite liefere und zeige dass «wohl eine Grossteil der Unfälle durch eine geringere Höchstgeschwindigkeit verhindert worden wäre».

Ebenfalls abgewiesen hat das kantonale Verwaltungsgericht Beschwerden gegen Tempo-30-Zonen auf mehreren Strassenabschnitten im Berner Kirchenfeldquartier. Im Falle einer Einsprache des TCS kamen die Richter wie bereits der Regierungsstatthalter zum Schluss, dass die Einsprecher gar nicht zur Beschwerde befugt sind.

Alle Urteile können noch beim Bundesgericht angefochten werden.

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