Beschwerde gegen Einbahnregime auf der Schützenstrasse in Zollikofen

    Die Gemeinde Zollikofen ordnete Ende August 2018 auf einem Teil der Schützenstrasse ein Einbahnregime an. Regierungsstatthalter Christoph Lerch hat die Beschwerde der 86 Anwohnenden nun abgewiesen.

    Einbahnstrasse
    Das Schild zeigt an, dass die Strasse nur in einer Richtung befahrbar ist. (Symbolbild) - Keystone

    Am 29. August 2018 publizierte die Gemeinde Zollikofen eine Verfügung, wonach auf der Schützenstrasse (Teilstück zwischen Kreuzstrasse und Rüttistrasse) neu ein Einbahnregime gelten soll. 86 Anwohnende beschwerten sich beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland gegen diese Massnahme.

    Sie befürchteten unter anderem, die Massnahme führe zu Mehrverkehr und gefährlichen Situationen auf der benachbarten Rüttistrasse. Nach Anhörung der Beteiligten und einem Augenschein vor Ort wies Regierungsstatthalter Lerch die eingereichte Beschwerde ab.

    In seinem Entscheid kommt er zum Schluss, die angeordnete Massnahme liege im öffentlichen Interesse und sei verhältnismässig. Er erachtet sie als notwendig, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden auf der Schützenstrasse zu gewährleisten.

    Der Gemeinde Zollikofen wurde jedoch empfohlen, die angeordnete Massnahme auf deren Wirkung hin zu überprüfen. Nötigenfalls wird die Gemeinde in der Folge weitere Massnahmen zu ergreifen haben.

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