Berns städtische Verkehrsbetriebe Bernmobil dürfen unter bestimmten Voraussetzungen den Strom für ihre Fahrzeuge bei Energie Wasser Bern (ewb) beziehen. Das haben Abklärungen gezeigt. Gestützt auf diese will nun Bernmobil weiterhin Strom bei ewb beziehen und den Strombezug nicht öffentlich ausschreiben.
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Bernmobil - Keystone

Wie Bernmobil am Freitag mitteilte, hat eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten von Bernmobil, ewb und Stadt Bern in den vergangenen Monaten «eingehend geprüft», ob eine freihändige Vergabe des Strombezugs von Bernmobil rechtlich zulässig ist.

Diese vertieften Abklärungen hätten gezeigt, dass die Strombeschaffung zwar dem öffentlichen Beschaffungsrecht untersteht. Auftraggeber dürften aber Güter freihändig beschaffen, wenn es sich um an Warenbörsen gekaufte Produkte handelt. Das sei bei ewb der Fall: Das Berner Unternehmen kaufe den Strom für Bernmobil an der Europäischen Strombörse.

Zudem sei eine zweite Bedingung erfüllt: Bernmobil werde in Zukunft ewb nur noch den jeweiligen Börsenpreis ohne Marge und andere Zuschläge bezahlen.

Daneben werden ewb und Bernmobil zukünftig in einem separaten Vertrag die Aufwandentschädigung von ewb für den Stromeinkauf an der Börse festlegen. Ebenfalls in einem separaten Vertrag wird Bernmobil mit ewb den Einkauf der Herkunftsnachweise für den Strom regeln.

Bernmobil, ewb und die Stadt Bern haben ihre Erkenntnisse der Wettbewerbskommission Weko unterbreitet. Diese kommt laut Bernmobil in einer schriftlichen Stellungnahme zum Schluss, dass sich das Unternehmen des öffentlichen Verkehrs auf diesen Ausnahmetatbestand im Beschaffungsrecht berufen kann.

Der Bernmobil-Verwaltungsrat hat nun beschlossen, den Strom vorerst für zwei Jahre - 2021 und 2022 - direkt bei ewb gemäss dem aufgezeigten Beschaffungsmodell zu beziehen. Da für das neue Beschaffungsmodell Vorbereitungen zu treffen sind, hat der Verwaltungsrat auch entschieden, den Strom für das Jahr 2020 nochmals direkt bei ewb zu beziehen.

Diese Entwicklung begrüsst die Berner Stadtregierung, wie sie am Freitag mitteilte. Ihr passte im Frühling dieses Jahres nicht, dass die eine Tochtergesellschaft der Stadt den Strombezug öffentlich ausschreiben wollte und die andere Tochtergesellschaft Stromlieferantin ist.

«Für uns ist klar, dass diese Töchter in den Feldern, wo sie gemeinsam aktiv sind, zusammenarbeiten sollten»: Das sagte Berns Stadtpräsident Alec von Graffenried im Mai in einem Interview der Zeitung «Der Bund», die von einem «Stromdeal» sprach.

Die Berner Stadtregierung schreibt auch: «Das Sekretariat der Weko bestätigt (. . .) die Haltung des Gemeinderats, wonach städtischen Unternehmen die vertiefte Kooperation im Sinn der strategischen Vorgaben der Stadt als Eigentümerin erlaubt ist.»

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