Das aktive Stimmrechtsalter soll im Kanton Bern auf 16 Jahre gesenkt werden. Der Grosse Rat hat am Montag eine Motion aus den Reihen der Grünen überwiesen. Das letzte Wort wird dereinst das Volk haben.
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Der Grosse Rat in Bern. (Archivbild) - Keystone

16-Jährige müssten in zahlreichen Bereichen des täglichen Lebens Verantwortung übernehmen, machte Motionär Hasim Sancar (Grüne/Bern) geltend. Lasse man sie auch an politischen Prozessen teilnehmen, mache das unsere Demokratie moderner. Österreich habe damit gute Erfahrungen gemacht, ebenso der Kanton Glarus.

Unterstützung fand Sancar bei SP, Grünen, EVP, BDP und Grünliberalen. 16-Jährige seien von manchen politischen Entscheiden stärker betroffen als ältere Mitmenschen, betonten mehrere Rednerinnen und Redner. Die Klimabewegung zeige, dass sich immer mehr Jugendliche politisch engagierten.

Anders sahen es FDP, SVP und EDU. Wie die Regierung waren sie der Meinung, dass sich seit dem Nein des bernischen Volks 2009 nichts Wesentliches geändert habe. Längst nicht alle Jungen interessierten sich für Politik.

Müsste man zwei unterschiedliche Register fürs aktive und fürs passive Wahlrecht führen, hätte dies zudem beträchtlichen Mehraufwand zur Folge. Ausserdem blieben die 16- und 17-Jährigen von eidgenössischen Urnengängen ausgeschlossen.

Mathias Müller (SVP/Orvin) bezeichnete die Vorstösse als inkonsequent. Wenn schon müsste man den 16-Jährigen auch alle anderen Rechte von Erwachsenen geben - also zum Beispiel Waffen zu erwerben, Auto zu fahren und Tattoos ohne Einwilligung der Eltern stechen zu lassen.

Die Gegner waren in der Minderheit: Der Rat überwies die Motion Sancar mit 83 zu 66 Stimmen.

Über eine Änderung der Kantonsverfassung wird dereinst der Souverän entscheiden müssen. Im November 2009 wurde die Senkung des aktiven Stimmrechtsalters im Kanton Bern mit einer Dreiviertels-Mehrheit bachab geschickt.

Mit 94 zu 52 Stimmen abgelehnt wurde ein Postulat von Jan Gnägi (BDP/Jens) für ein aktives Stimmrechtsalter 16 «auf Anfrage». Wer schon vor dem 18. Geburtstag stimmen und wählen wolle, solle den Eintrag ins Stimm- und Wahlregister verlangen dürfen. Ähnliche Vorstösse seien in den Kantonen Zürich und Neuenburg hängig.

Für die Ratsmehrheit war nicht ersichtlich, warum nur die Altersgruppe der unter 18-Jährigen den Tatbeweis liefern sollte, dass sie an der Ausübung ihres Stimmrechts interessiert seien.

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