Das neue Gesetz für Kinder mit besonderem Schutzbedarf ist reif für die Beratung im bernischen Grossen Rat. Der Regierungsrat hat den Erlass zuhanden das Parlaments verabschiedet, wie er am Donnerstag mitteilte.
Grosser Rat Bern
Der Grosse Rat tagt im Berner Rathaus. (Symbolbild) - Keystone

Im Kanton Bern gibt es rund 4000 Kinder und Jugendliche, die auf eine besondere Förderung und einen speziellen Schutz angewiesen sind. Gut 2000 von ihnen leben in Heimen, etwa 700 in Pflegefamilien, rund 1300 können dank ambulanter Unterstützung bei ihren Eltern wohnen.

Bei der Organisation all dieser Förder- und Schutzleistungen herrscht heute Wildwuchs. Vier Direktionen und fünf Ämter sind in irgendeiner Form damit befasst. Mit dem neuen Förder- und Schutzgesetz sollen die Kinder künftig effizienter und aus einer Hand unterstützt werden.

Die Verantwortung für alle Leistungsangebote werden an die Direktion für Inneres und Justiz übertragen. Das neue Gesetz vereinfacht auch die Finanzierungsmechanismen. Einheitliche Tarife sollen für Transparenz und Rechtsgleichheit sorgen.

Der Gesetzesentwurf wurde im Mai 2019 vorgestellt. In der Vernehmlassung seien die Reaktionen weitgehend positiv ausgefallen, schreibt der Regierungsrat. Er nahm seither einzelne Änderungen und Präzisierungen vor. Der Grosse Rat wird das neue Gesetz voraussichtlich in der Wintersession in erster Lesung beraten.

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