Der Berner Gemeinderat hat die Bestimmungen fürs Jobsharing in der Stadtverwaltung revidiert, also das Aufteilen einer Stelle auf zwei Personen. Seinen Angaben zufolge verbessern sich damit die Anstellungsbedingungen für solche Angestellte.
Rathaus Bern
Das Rathaus in Bern. (Archivbild) - Keystone

Auf der Basis einer klaren Definition seien die Modalitäten in Bezug auf die Aufgabenverteilung, die Stelleneinreihung, den Beschäftigungsgrad und die Beendigung des Jobsharings präziser geregelt worden, heisst es in einer Mitteilung.

Die Berner Stadtregierung will mit der Revision der Bestimmungen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern und Jobsharing als attraktives Arbeitsmodell zur Verfügung stellen. Vorgesetzte, die eine Stelle im Jobsharing ausüben, werden als Co-Leiterin oder Co-Leiter bezeichnet.

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