Nun ist klar, ab wann die Berner Spitäler dem Kanton Bern die Löhne ihrer Chefärztinnen und Chefärzte melden müssen: ab dem 1. Januar des kommenden Jahres. Das hat die Berner Kantonsregierung entschieden.
Berner Regierungsrat
Der Berner Regierungsrat. (Symbolbild) - Keystone

Sie hat die Teilrevisionen des Spitalversorgungsgesetzes und der Spitalversorgungsverordnung auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt, wie sie am Montag mitteilte. Damit setzt die Kantonsregierung eine 2018 im bernischen Grossen Rat angenommene Motion mit dem Titel «Schluss mit überhöhten Chefarztlöhnen!» um.

Neu müssen die Spitäler die Anzahl Personen pro Lohnbandbreite offenlegen. Das heisst laut der Mitteilung, dass die Spitäler nicht die Namen der Chefärztinnen und Chefärzte dem Kanton melden, sondern die Löhne dieser Personen in anonymisierter Form.

Die Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes bringt schwangeren Frauen im Kanton Bern auch das Recht auf eine vertrauliche Geburt. Diese Änderung geht ebenfalls auf eine im Kantonsparlament angenommene Motion zurück.

Mit einer vertraulichen Geburt ist gemeint, dass schwangere Frauen in Not gebären können, ohne dass ihr Umfeld davon erfährt. Die Frau muss im Spital zwar ihre Personalien bekannt geben. Sie erhält aber während ihres Aufenthalts ein Pseudonym, also einen falschen Namen. So kann sie ihre Identität nach innen und aussen geheim halten.

Eingebracht wurde die Forderung nach einer vertraulichen Geburt im Berner Kantonsparlament als Alternative zum Babyfenster im Kanton Bern. Im Berner Lindenhofspital können Mütter in Not seit 2013 Babys anonym abgeben. Der bernische Grosse Rat fand 2016 bei der Beratung des Vorstosses, es brauche diese Alternative zum Babyfenster.

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