Die Berner Kantonsregierung hat das neue Berner Informations- und Medienfördergesetz zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Sie verzichtet darauf, diesem Mittel für eine indirekte Medienförderung zu beantragen, und bremst auch bei der direkten Medienförderung im französischen Kantonsgebiet.
Geld
Aufgeschichtete Schweizer Münzen, mit einer 200-Franken-Note als Dach. (Symbolbild) - Keystone

«Falls die entsprechenden Mittel dereinst zur Verfügung stehen», könne dort eine direkte Medienförderung erfolgen, schreibt die Berner Regierung in einer Mitteilung vom Montag.

Die indirekte Medienförderung im ganzen Kanton erlaube die coronabedingt schwierige finanzielle Lage des Kantons «im Moment» nicht. Der Gesetzesentwurf schaffe aber dafür grundsätzlich die Möglichkeit – so wie das der Grosse Rat in einer Planungserklärung gefordert habe.

Der Kanton Bern informiert heute auf der Grundlage des Informationsgesetzes aus dem Jahr 1993. Nun will die Kantonsregierung dieses Gesetz zu einem Informations- und Medienförderungsgesetz weiterentwickeln. So lautet der neue Name.

Denn die Informations- und Kommunikationstechnologien haben sich gewandelt und auch die Ansprüche haben sich verändert. Die Voraussetzungen für eine stärkere Medienförderung schaffen will der Regierungsrat, weil er wegen der fortschreitenden Konzentrationen auf dem Medienplatz Bern die Medienvielfalt gefährdet sieht.

Als Beispiele für eine indirekte Medienförderung nannte die Regierung bisher jeweils die finanzielle Unterstützung von Nachrichtenagenturen oder Finanzhilfen für digitale Medieninfrastrukturen.

Auch Gelder für Institutionen, die ihrerseits Medien unterstützen, etwa durch vergünstigte Aus- und Weiterbildungsangebote für Journalistinnen und Journalisten, wurden genannt. Die Kantonsregierung hat stets betont, bei der Festlegung konkreter Unterstützungsgelder werde auch die finanzpolitische Lage des Kantons zu berücksichtigen sein.

Im französischsprachigen Kantonsgebiet hat der Kanton Bern bisher Radiostationen direkt gefördert. Nun soll diese direkte Medienförderung auf alle Medien ausgedehnt werden. Damit will die Kantonsregierung die Lokalberichterstattung in diesem geografisch beschränkten Marktgebiet langfristig sichern.

Sie will im Weiteren die Medienkompetenz und die politische Bildung insbesondere von jungen Menschen stärken. Der bernische Grosse Rat berät das Gesetz in der Frühlingssession des kommenden Jahres in erster Lesung.

In der Vernehmlassung, welche im Sommer durchgeführt wurde, kam der Gesetzesentwurf bei den bernischen Parteien grundsätzlich gut an. Niemand hatte etwas gegen eine stärkere direkte Medienförderung im französischsprachigen Kantonsgebiet.

Uneinig waren sich die Parteien, wie weit der Kanton Bern im deutschsprachigen Kantonsgebiet gehen solle: Einige Parteien würden eine direkte Medienförderung begrüssen, andere nicht. Die Unterstützung für Nachrichtenagenturen, konkret Keystone-SDA, stellte keine Partei in Frage.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzRegierung