Bern hat einen neuen Leitfaden für «Stalking und gemeinsame Kinder»

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Das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz Bern hat einen Leitfaden zum Thema «Expartner-Stalking mit gemeinsamen Kindern» entwickelt.

Die Frau wird seit Wochen von ihrem Ex-Partner terrorisiert. (Symbolbild)
Die Frau wird seit Wochen von ihrem Ex-Partner terrorisiert. (Symbolbild) - Keystone

Stalking kann für die Betroffenen einschneidende Einschränkungen in vielen Lebensbereichen zur Folge haben. Kommt das Stalking in einer Ex-Partnerschaft mit gemeinsamen Kindern vor, stellt das Betroffene sowie Fachpersonen vor grosse Herausforderungen.

Die Fachstelle Stalking-Beratung des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz hat deshalb den Leitfaden «Expartner-Stalking mit gemeinsamen Kindern» in Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus dem Stadtberner Kindesschutz entwickelt.

Sie leistet damit Pionierarbeit in einem hochkomplexen Feld. Denn die Auswirkungen von Stalking auf Kinder wurden bis anhin in der Fachwelt sowie der Wissenschaft vernachlässigt.

Der Leitfaden zeigt Handlungsmöglichkeiten auf

Kinder erleben Stalking direkt und indirekt: Beispielsweise, wenn die stalkende Person sie über die Aktivitäten eines gestalkten Elternteils ausfragt oder wenn sie in ihrer Freiheit miteingeschränkt werden, weil das vom Stalking betroffene Elternteil aus Sicherheitsgründen gewisse Orte meiden muss.

Die physischen und psychischen Folgen für Kinder können gravierend sein und sich langfristig auswirken. Sie reichen von Schuldgefühlen über Loyalitätskonflikte bis hin zu Schlafstörungen und sozialer Isolation. Der neue Leitfaden richtet sich an Fachpersonen, die mit Menschen und deren Kinder in Kontakt stehen, die von Stalking betroffen sind.

Er unterstützt Fachpersonen dabei, solche Situationen zu erkennen und die durch das Stalking entstandene Belastung sowohl für die betroffenen erwachsenen Personen als auch die Kinder zu reduzieren.

Die Fachstelle bietet kostenlose Beratungen an

Die Fachstelle bietet Stalking-Betroffenen und Fachpersonen kostenlose Beratungen per Telefon, Mail oder in einem vertraulichen Gespräch an. Die Berater unterstützen auch Fachpersonen und Institutionen mit Workshops rund um das Thema.

Die Informationen zum Beratungsangebot und der neue Leitfaden sind auf der Internetseite der Fachstelle abrufbar.

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