Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch angesichts der Coronavirus-Krise das Volumen für Kreditbürgschaften für Unternehmen, insbesondere für Startups, von 50 auf 125 Millionen Franken aufgestockt. Das Standortförderungsgesetz wurde entsprechend revidiert.
Lohn aargauer Spitalangestellte
Banknoten. - Keystone

Das dreiteilige Massnahmenpaket des Regierungsrats zur «Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie» war im Grundsatz unbestritten.

Die Teilrevision des Standortförderungsgesetzes und damit der neue Rahmen von 125 Millionen Franken soll insbesondere Startups helfen, nicht nur für die aktuelle, sondern auch für künftige Krisen gewappnet zu sein.

Des Weiteren enthält das Paket die ausserordentliche Äufnung des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (kurz Krisenfonds) um 40 Millionen und des Standortförderungsfonds um 3 Millionen Franken. Diese letzteren beiden Punkte winkte der Grosse ohne Gegenstimme durch.

Auf grossmehrheitliche Zustimmung stiess auch ein Änderungsantrag der SP, beim Krisenfonds die Förderung von Lehrbetrieben explizit mit einzubeziehen und deshalb den Fonds um vier Millionen zu erhöhen. Dies sei nötig, um angesichts des Ende Mai ausgelaufenen Bundesprogramms zur Unterstützung von Lehrbetrieben weiter Hilfe anbieten zu können, so die Begründung der Antragstellerin.

Die etwas halbherzig vorgetragene Bitte des Wirtschafts- und Sozialdirektors Christoph Brutschin (SP), dem «sympathischen» Antrag keine Folge zu leisten, fand im Rat wenig Gehör. Dem SP-Antrag wurde mit 77 gegen 14 Stimmen bei 2 Enthaltung deutlich zugestimmt.

Der Antrag auf Teilrevision des Standortförderungsgesetzes stiess seitens der FDP, SVP und GLP aber auch auf Widerspruch. Kritisiert wurde, dass die Regierung die damit verbundene Aufstockung des Volumens für Kreditbürgschaften als dringliche Massnahme erklärt haben wollte. Dieser politisch und rechtlich gewichtige Punkt könne auch ohne Dringlichkeit als separaten Vorlage behandelt werden, so die Argumentation.

Die GLP beantragte ihrerseits, den Grossratsbeschluss zur Gesetzesrevision mit einem Zusatzpunkt zu ergänzen: So solle der Grosse Rat bestimmen können, wann in Zukunft wirklich von einer Krisensituation die Rede sein werde. Dieser Antrag wurde mit 80 gegen 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen aber klar abgelehnt.

Schliesslich stimmte der Grosse Rat der Teilrevision des Standortförderungsgesetzes mit 73 gegen 16 Stimmen bei 17 Enthaltungen deutlich zu. Damit war das bei einer dringlichen Vorlage notwendige Zweidrittelsmehr erreicht.

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