Aufsicht über Pflegekinder durch das kantonale Jugendamt
Seit Jahresbeginn liegt im Kanton Bern die Zuständigkeit für die Pflegekinderaufsicht nun beim Jugendamt.

Seit Anfang Jahr ist im Kanton Bern neu das Jugendamt für die Pflegekinderaufsicht zuständig. Es hat die Aufgabe von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) übernommen.
Die Pflegekinderaufsicht beinhaltet die Abklärung der Eignung von Pflegeeltern und die Aufsicht über die Pflegeverhältnisse.
Mit dem Zuständigkeitswechsel soll der Pflegekinderbereich harmonisiert und weiterentwickelt werden, wie die kantonale Direktion für Inneres und Justiz am Montag mitteilte.
Neue Verantwortlichkeiten bei Sozialdiensten
Operativ sind zwar weiterhin die Sozialdienste oder spezialisierte Kindesschutzstellen zuständig. Neu sind diese Pflegekinderaufsichtsdienste jedoch für ganze Regionen zuständig.
Grundsätzlich ist in jedem der elf KESB-Kreise ein Sozialdienst oder eine spezialisierte Stelle mit der Aufgabe betraut. In zwei Kreisen sind die Fallzahlen so hoch, dass je zwei Dienste tätig sind.
Für die Pflegefamilien wechselt je nach Kreis die direkte Ansprechstelle, wie der Kanton weiter mitteilte.
Keine Auswirkungen hat «die Reorganisation» auf «die Begleitung» der Familien durch sogenannte Dienstleistungsanbietende der Familienpflege. Rund 40 Prozent der Pflegeverhältnisse werden so begleitet und unterstützt.