Auch im Homeoffice dürfen Fahrkosten steuerlich abgezogen werden

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    Der Kanton Bern gewährt den Steuerabzug für Fahrkosten auch beim Homeoffice während der Coronakrise. Dies gab die bernische Steuerverwaltung am Donnerstag an einer Medienkonferenz bekannt.

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    Eine Pendlerin sitzt in einem Zug der SBB. - Keystone

    Der Kanton Bern gewährt den Steuerabzug für Fahrkosten auch beim Homeoffice während der Coronakrise. Dies gab die bernische Steuerverwaltung am Donnerstag an einer Medienkonferenz bekannt.

    So können die Kosten für ein Jahresabonnement für den Weg zur Arbeit mit dem öffentlichen Verkehr geltend gemacht werden, auch wenn das Abo - zum Beispiel wegen unplanmässigem Homeoffice - nicht das ganze Jahr genutzt worden sei.

    Weiter können Steuerpflichtige, die vom 1. März bis 31. Dezember 2020 mit dem Auto an den Arbeitsplatz gefahren sind, die entsprechenden Kosten ohne weiteren Nachweis geltend machen. Die öV-Abonnementskosten könnten dennoch in Abzug gebracht werden, heisst es in der Mitteilung weiter.

    Für die Nutzung von Arbeitszimmern im Homeoffice gelten laut Steurverwalter Claudio Fischer die gleichen Bedingungen wie vor der Coronapandemie. Zur Frage, ob Steuerpflichtige generell für Homeoffice Abzüge geltend machen können - etwa für Strom oder Abnutzung der Möbel - sagte Fischer, dies sei gesetzlich nicht vorgesehen.

    Hingegen könne bei den Berufskosten geltend gemacht werden, wenn zum Beispiel ein zusätzlicher Computer oder Bildschirm beschafft werden müsse. Einen generellen Abzug gebe es aber nicht.

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