Arbeitshilfe «Touristische Nutzungen in der Nutzungsplanung»
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat eine Arbeitshilfe erarbeitet.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat eine Arbeitshilfe erarbeitet, welche eine Hilfestellung für die Planung von touristischen Vorhaben ausserhalb der Bauzonen bietet. Der Tourismus ist im Kanton Bern ein bedeutender Wirtschaftszweig, der aktuell einem starken Wandel ausgesetzt ist. Vonseiten der Tourismuswirtschaft besteht der berechtigte Anspruch, auf neue Gästebedürfnisse eingehen und das touristische Angebot sinnvoll weiterentwickeln zu können.
Für Vorhaben innerhalb der Siedlungsgebiete gibt es dazu mit der Ortsplanung berechenbare Rahmenbedingungen und für deren Anpassung allseits bekannte und eingespielte Verfahren. Komplexer ist die Situation, wenn Vorhaben ausserhalb der Bauzonen geplant werden, wo die Rahmenbedingungen für das Bauen durch das übergeordnete Recht geregelt sind. Hier stellen sich regelmässig sehr grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit des Vorhabens am vorgesehenen Standort und der notwendigen Bewilligungsverfahren.
Die Arbeitshilfe erläutert die rechtlichen Anforderungen und zeigt Lösungsansätze auf. Sie trägt damit dazu bei, die massgebenden Sach- und Verfahrensfragen frühzeitig zu erkennen und zusammen mit den zuständigen Bewilligungsbehörden (Gemeinde, Regierungsstatthalteramt, Amt für Gemeinden und Raumordnung, allenfalls weitere) zu klären.
Die Arbeitshilfe kann direkt von der Homepage des AGR heruntergeladen werden (www.be.ch/raumplanung > arbeitshilfen).