Angeklagter erkrankt - Prozess gegen Franz A. Zölch verschoben
Kommenden Montag hätte sich der ehemalige Berner Starjurist Franz A. Zölch vor Gericht verantworten sollen. Ihm wird, nicht zum ersten Mal, Betrug vorgeworfen. Nun ist der Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

Die dreitägige Hauptverhandlung wurde wegen Erkrankung und damit fehlender Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten abgesetzt, wie das Regionalgericht Bern-Mittelland am Mittwoch mitteilte. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Einst verkehrte Zölch in den ganz feinen Kreisen, war gefragter Medienrechtler, Sportfunktionär, hoher Militär und Gatte einer Regierungsrätin. Doch dann kam der Fall aus grosser gesellschaftlicher Höhe. Schuld waren dubiose Geldgeschäfte.
Genauer gesagt Darlehen, die Zölch im Freundes- und Bekanntenkreis unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aufnahm - und nie zurückzahlte. So sieht es zumindest die Staatsanwaltschaft.
Die Anklageschrift ist deftige Kost. Der hochverschuldete Zölch soll darauf vertraut haben, dass die Bekannten und Freunde die aufgetischten Geschichten nicht hinterfragten und ihm als bekanntem Anwalt mit grosser Kanzlei blind vertrauten.
Da war etwa die wohlhabende, alleinstehende Geschäftsfrau, die er aus einem Stiftungsrat kannte. Wegen der Scheidung von seiner Frau stecke er in einem vorübergehenden finanziellen Engpass, gab Zölch laut Anklageschrift vor. Die Frau lieh ihm 200'000 Franken, in der Überzeugung, das Geld komme bald zurück.
Sie sollte sich irren, denn der angesehene Medienrechtler steckte schon damals tief im Schuldensumpf. Laut Anklage hatte Zölch seinen Gläubigern jeweils bis zu 200 Betreibungen in der Höhe von rund drei Millionen Franken verschwiegen.
Selbst vor einer alten Jugendliebe soll er nicht Halt gemacht und die Frau um über 152'000 Franken gebracht haben. Immer wieder gelang es ihm, seine Gläubiger hinzuhalten.
Bereits im Jahr 2015 wurde Zölch per Strafbefehl wegen Betrugs an einer Berner Oberländer Hotelière verurteilt. Er focht den Strafbefehl an. Kurz vor der Gerichtsverhandlung anerkannte er ihn dann allerdings, so dass es nicht zum Prozess kam.
Zölch, der zunehmend für Behörden schwieriger aufzufinden war, liess stets verlauten, er habe nicht mit Arglist gehandelt, sondern sei überzeugt gewesen, er könne das Geld zurückzahlen.