Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern soll fünf zusätzliche unbefristete Stellen erhalten. Dies beantragt die Regierung dem Parlament.
Kantonsparlament Bern
Das Berner Kantonsparlament. (Archivbild) - Keystone

Die Regierung will auf diese Weise gegen die häufigen Fristüberschreitungen bei Planungsgeschäften Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vorgehen.

Ein externer, von der Kantonsregierung veröffentlichter Bericht vom Freitag, 25. August 2023, hat ergeben, dass die Abteilung Orts- und Regionalplanung des AGR rund einen Drittel der Planungsgeschäfte nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bearbeitet.

Die externen Experten haben festgestellt, dass Voranfragen, Vorprüfungen und Genehmigungen in dieser Abteilung in den Jahren 2018 bis 2022 von 1063 auf 1369 Geschäfte pro Jahr zunahmen, was einem Plus um rund 30 Prozent entspricht.

Der Personalbestand sei aber im gleichen Zeitraum nur um drei Prozent angestiegen.

Fünf Stellen werden bei Zustimmung des Kantonsparlaments ausgeschrieben

Die Kantonsregierung hat die für die Stellenaufstockung nötigen Mittel ins Budget 2024 aufgenommen, wie sie am Freitag, 25. August 2023, mitteilte. Stimmt das Kantonsparlament dieser Aufstockung zu, können die fünf Stellen ausgeschrieben werden.

Den externen Bericht gab die Kantonsregierung in Auftrag, nachdem der bernische Grosse Rat Ende 2021 Kritik an den Verzögerungen beim AGR geäussert hatte. Der Regierungsrat solle dies untersuchen lassen.

Umstritten war im Berner Kantonsparlament Ende 2021 auch, ob das AGR im Fall von negativ ausgefallenen Berichten der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) zu Bauprojekten eine korrekte Interessenabwägung vornimmt.

Laut Kantonsregierung kamen die Fachleute zum Schluss, das AGR nehme diese Abwägung korrekt vor.

Die Einsetzung regionaler Fachkommissionen wurde geprüft

In einem weiteren Bericht, den der Grosse Rate Ende 2021 verlangte, liess die Kantonsregierung abklären, ob es möglich wäre, in den Regionen alternative Fachgremien zur Beurteilung der Orts- und Landschaftsverträglichkeit von Bauprojekten einzusetzen.

Die Kantonsregierung kommt zum Schluss, eine Einsetzung solcher regionaler Fachkommissionen sei nicht zielführend. Gemeinden hätten schon heute die Möglichkeit, örtliche Fachstellen einzusetzen.

Eine personelle Entflechtung zwischen AGR und OLK sei nötig

Für die Berner Regierung ist aber eine personelle Entflechtung zwischen AGR und OLK nötig, «um jeglichen Anschein der Befangenheit auszuschliessen», wie es in den Unterlagen heisst. Heute führen Bauinspektorinnen und -inspektoren des AGR das OLK-Sekretariat.

Die Unterstützung der OLK durch das AGR müsse sich auf rein administrative Arbeiten beschränken, schreibt die Kantonsregierung.

Künftig hätten Sekretariatsangestellte des AGR das OLK-Sekretariat zu führen. Und die Vertretung des AGR in der Geschäftsleitung der OLK sei aufzuheben.

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