Frauenkappelen: Absage der Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat Frauenkappelen hat aufgrund der Entwicklung der COVID-19 Pandemie entschieden, die Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2021 abzusagen.

Wie die Gemeinde Frauenkappelen mitteilt, gewährt das Regierungsstatthalteramt den Gemeinden aufgrund der aussergewöhnlichen Lage die Möglichkeit zu einer Urnenabstimmung. Anstelle der Gemeindeversammlung findet am Sonntag, 13. Juni 2021 eine Urnenabstimmung statt.
Es wird über folgende Geschäfte abgestimmt:
- Gemeinderechnung 2020
- Entscheid betreffend die Genehmigung der Gemeinderechnung 2020
- Sanierung Gemeindehausfassade
a) Genehmigung Investitionskredit in der Höhe von CHF 82'000 inkl. MWST (Kostengenauigkeit + | - 10 Prozent)
b) Entnahme der Mittel für die Sanierung Gemeindehausfassade aus der Spezialfinanzierung Abgeltung Planungsmehrwerte
Erschliessung Wohlei
a) Genehmigung Investitionskredit in der Höhe von CHF 640'000 inkl. MWST (Kostengenauigkeit + | - 20 Prozent) für den Anschluss an das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde.
b) Genehmigung Investitionskredit in der Höhe von CHF 20'000 inkl. MWST (Kostengenauigkeit + | - 20 Prozent) für das Einlegen eines Leerrohrs für den späteren Anschluss an die Abwasserentsorgung der Gemeinde.
Für nähere Informationen wird auf das Mitteilungsblatt verwiesen, welches vor der Abstimmung zusammen mit den Abstimmungsunterlagen in alle Haushaltungen verteilt wird. Das Mitteilungsblatt kann ebenfalls auf der
Webseite der Gemeinde www.frauenkappelen.ch eingesehen werden. Zudem kann die Gemeinderechnung auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Stimmberechtigung
Alle in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen, die seit drei Monaten in der Gemeinde Frauenkappelen angemeldet sind, sind stimmberechtigt (Art. 13 Gemeindegesetz GG). Die Ausweiskarte für das eidgenössische und kantonale Stimmrecht gilt ebenfalls für das Geeindestimmrecht. Wem das Gemeindestimmrecht für diese Abstimmung nicht zusteht, erhält einen entsprechenden Aufdruck auf der Ausweiskarte.
Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme wegen Covid19 mit Vorteil brieflich ab. Die Stimmabgabe ist aber am Abstimmungssonntag auch an der Urne möglich. Das Stimmlokal im Oberschulhaus ist wie üblich am Abstimmungssonntag von 10 bis 11 Uhr geöffnet.
Für die briefliche Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen, es gilt wie immer die auf dem Couvert aufgedruckte Anleitung.