Wie die Gemeinde Wattenwil berichtet, tritt das Reglement Spezialfinanzierung Grabunterhalt von Vertragsgräber per 1. Januar 2024 in Kraft.
Blick von Norden auf Wattenwil.
Blick von Norden auf Wattenwil. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat hat am 6. November 2023 gestützt auf Artikel 42 Absatz eins der Gemeindeordnung das neue Reglement Spezialfinanzierung Grabunterhalt der Vertragsgräber genehmigt.

Gemäss Gemeindeordnung Artikel 33 Absatz eins unterlag dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Das Referendum wurde nicht ergriffen.

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements Spezialfinanzierung Grabunterhalt der Vertragsgräber per 1. Januar 2024 bekannt.

Die Reglemente finden Einwohner im Online-Schalter der Gemeinde.

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