Kirchdorf BE informiert zum Reglement «Vereinsunterstützung»
Wie die Gemeinde Kirchdorf BE berichtet, sollen neu ein eigenständiges Reglement und eine zugehörige Verordnung Vereinsunterstützung erlassen werden.

Die Gemeinde Kirchdorf verfügt über ein vielfältiges Vereinsleben. Die über zehn Vereine bereichern das Dorfleben und übernehmen wichtige gesellschaftliche sowie soziale Aufgaben.
Eine gute Kooperation zwischen den Vereinen und der Gemeinde stellt einen Mehrwert für alle dar.
Dieser Wichtigkeit der Vereine für die Gemeinde soll mit dem neuen Reglement Rechnung getragen werden, mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2023.
Die Regelungen sollen angepasst und vereinfacht werden
Die Gemeinde Kirchdorf hatte bereits vor der Fusion eine Verordnung über die Jugendförderung und Beiträge an Vereine.
Diese Verordnung wurde auch nach der Fusion weiterhin angewendet. Sie stellte die Grundlage für die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an die Vereine dar.
Die Regelungen sollen nun den neuen Gegebenheiten angepasst und vereinfacht werden.
Bisherige Verordnung
Mit der bisherigen Regelung wurden auf Gesuch hin Vereinsbeiträge in Form von Sockelbeiträgen sowie Zusatzbeiträgen ausgerichtet.
Die Zusatzbeiträge können für jedes erfüllte Zusatzkriterium geltend gemacht werden. Die Jugendförderungsbeiträge wurden pro Jugendlichem mit einem fixen Betrag ausgerichtet.
Neues Reglement und Verordnung
Anstelle einer Verordnung, welche sich auf das Organisationsreglement abstützt, sollen neu ein eigenständiges Reglement und eine zugehörige Verordnung Vereinsunterstützung erlassen werden.
Insbesondere die Regelung bezüglich der allgemeinen Vereinsbeiträge wird vereinfacht. Die Unterteilung in Sockelbeitrag und Zusatzbeiträge fällt weg.
Neu werden keine Vereine mehr explizit erwähnt. Die Erlasse gelten für alle Vereine gleichermassen.
Weitere Details können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.