Zutritt zu den Basler Freizeitgärten in Frankreich

Kanton Basel-Stadt
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Basel,

Ab sofort ist das Aufsuchen der Basler Freizeitgärten in Frankreich wieder möglich, allerdings nur unter strengen Auflagen.

Gesperrte Grenze.
Gesperrte Grenze. - Keystone

Zur Eindämmung des Coronavirus verhängte Frankreich eine Ausgangssperre und schloss die Grenzen zwischen der Schweiz und Frankreich. Die rund 1‘100 Freizeitgärten der Areale Basel-West, Reibertweg und Lacheweg befinden sich auf französischem Boden und waren somit für die Pächter und Pächterinnen nicht mehr zugänglich.

Nach längeren Abklärungen der Stadtgärtnerei mit den französischen Behörden und der schweizerischen Grenzwache konnte eine Lösung für den Zutritt zu den Familiengärten auf französischen Boden gefunden werden. Die Bedingungen sind strikt und erlauben nur einen kurzen Aufenthalt. Eine weitergehende Lockerung ist in der aktuellen Situation nicht möglich.

Neu ist ein zeitlich auf eine Stunde beschränkter Zugang unter strengen Auflagen für all jene möglich, die nicht weiter als ein Kilometer entfernt von ihrem Garten wohnen. Diese Pächter und Pächterinnen müssen sich jederzeit mit einer Identitätskarte oder einem Pass ausweisen können und den von der Stadtgärtnerei ausgestellten Arealausweis sowie das «Zollbüchlein» stets dabei haben.

Grenzübertritte nur eingetragenen Pächterinnen und Pächtern gewährt

Die Grenzübertritte werden nur eingetragenen Pächterinnen und Pächtern gewährt, nicht eingetragene Familienmitglieder haben keinen Zutritt. Weiter bedarf es einer «Attestation de Déplacement dérogatoire», die im Internet zur Verfügung steht und vor jedem Gartenbesuch neu ausgefüllt werden muss.

Selbstverständlich sind nebst diesen Anforderungen die Abstandsregeln strikte einzuhalten. Es dürfen sich keine Gruppen in den Gärten aufhalten.

Die Stadtgärtnerei informiert heute Donnerstag, 9. April, sämtliche Pächter schriftlich per Post, via Aushang vor Ort und via Internet. Sie weist darauf hin, dass der Zutritt in die Areale auf eigene Verantwortung erfolgt. Französische und Schweizer Behörden führen Kontrollen durch und büssen bei Zuwiderhandlung.

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