Die Jugendschutzbestimmungen bei Verkäufen von Alkohol- und Tabakprodukten sind in Basel-Stadt besser eingehalten worden als in den Vorjahren. Die Maskentragpflicht hat das Resultat allerdings negativ beeinflusst.
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Alkohol darf nicht an Minderjährige verkauft werden. (Symbolbild) - sda - Keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE

Obwohl das Verkaufsverbot von Alkohol und Tabakwaren besser eingehalten worden sei als in den Vorjahren, sei die Zahl der illegalen Verkäufe an Jugendliche noch zu hoch, teilte das Basler Gesundheitsdepartement am Montag mit.

Bei 150 Testkäufen seien in 25 Prozent der Fälle Bier oder Wein an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft worden. Bei der letzten Testserie im Jahr 2017 waren noch in 42 Prozent der Fälle Übertretungen festgestellt worden.

Erstmals wurden Testkäufe zu E-Zigaretten durchgeführt. In 14 Prozent der Fälle wurden diese Produkte an Jugendliche unter dem gesetzlichen Schutzalter von 18 Jahren verkauft.

Gemäss Communiqué hat die am 24. August 2020 eingeführte Maskentragpflicht die Resultate negativ beeinflusst. Mit Maske seien in 38 Prozent der Fälle Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft worden. Ohne Maske lag die Verkaufsquote bei 7 Prozent.

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