Temporäre Tempo-30-Zone auf dem Basler Laupenring
Ab dem 12. April gilt auf dem Laupenring in Basel während der Schulwegzeiten Tempo 30. Im Kanton Basel-Stadt sind solche temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen bereits an mehreren Orten verfügt worden.

Tempo 30 gilt nach den Frühlingsferien jeweils von Montag bis Freitag zwischen 07.30 und 08.30, 11.45 und 14.15 sowie von 15.30 bis 18.15 Uhr, wie das Basler Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) am Donnerstag mitteilte. Die temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen würden mit elektronischen Wechselsignalanlagen angezeigt. Ausserhalb der Schulwegzeiten gelte nach wie vor Tempo 50.
Das BVD erfüllt damit nach eigenen Angaben einen Auftrag aus dem Grossen Rat zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an Schulstandorten. Der Gundeldingerrain, die Grenzacherstrasse, die Strassburgerallee, die Rauracherstrasse und die Neubadstrasse sind bereits seit längerer Zeit temporäre Tempo-30-Strecken.