Wie die Gemeinde Riehen mitteilt, findet an der Bundesfeier kein Feuerwerk statt. Auch das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Sarasinpark ist verboten.
Gemeindehaus Riehen
Das Gemeindehaus Riehen. - Keystone

In Riehen herrscht im Wald und im Offenland akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe vier (gross). Im Wald und einem Schutzkorridor von 50 Metern um die Wälder gilt deshalb ein absolutes Verbot, Feuer zu entfachen.

Für jegliche Art von Feuerwerkskörpern gilt für das Anzünden beziehungsweise Abfeuern ein Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand. Wie der Brand einer 500 Quadratmeter grossen Wiese in Weil am Rhein vom Mittwoch, 27. Juli 2022, kurz nach 16 Uhr deutlich gemacht hat, herrscht aktuell jedoch auch ausserhalb des Waldes Brandgefahr.

Die Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn haben aufgrund der Trockenheit das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern verboten. Der Kanton Basel-Stadt hat bislang auf ein solches Verbot verzichtet.

Gemeinderat spricht sich für einen Verzicht aus

Nach der gestrigen Lagebeurteilung des Kantons hat der Gemeindeführungsstab Riehen die aktuelle Lage für das Gemeindegebiet beurteilt. Aufgrund der heissen Temperaturen in den vergangenen Tagen und der gemäss den vorliegenden Prognosen anhaltenden Hitze in den kommenden Tagen geht der Gemeindeführungsstab von einer Verschärfung der Brandgefahr aus.

Zudem sind die prognostizierten Regenfälle ausgeblieben oder sehr schwach ausgefallen. Er spricht sich deshalb für einen Verzicht auf das Feuerwerk an der Bundesfeier 2022 im Sarasinpark sowie für ein Verbot für das Abbrennen von privatem Feuerwerk an der Bundesfeier aus. Für das restliche Gemeindegebiet empfiehlt er, gänzlich auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten.

Es sollte gänzlich auf Feuerwerk verzichtet werden

Der Gemeinderat ist der Beurteilung des Gemeindeführungsstabs gefolgt und verzichtet an der Bundesfeier 2022 auf das offizielle Feuerwerk und spricht ein Verbot für das Abbrennen von privatem Feuerwerk an der Bundesfeier im Sarasinpark aus.

Aufgrund der kantonalen Zuständigkeit kann der Gemeinderat kein generelles Feuerwerksverbot für das Gemeindegebiet aussprechen. Aufgrund der Trockenheit und zum Schutz von Mensch und Tier empfiehlt der Gemeinderat der Bevölkerung jedoch, gänzlich auf das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten.

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