Wie die Gemeinde Riehen meldet, setzt der Gemeinderat die Zonenplanrevision Autal auf den 1. Juni 2024 in Kraft. Das Planungsverfahren ist somit abgeschlossen.
Der Park und die Gemeindeverwaltung in Riehen. Der Ort hat sich bei der Kantonstrennung vor 500 Jahren dem Kanton Basel-Stadt angeschlossen.
Der Park und die Gemeindeverwaltung in Riehen. Der Ort hat sich bei der Kantonstrennung vor 500 Jahren dem Kanton Basel-Stadt angeschlossen. - Nau.ch / Werner Rolli

Am 11. März 2024 hat das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt festgestellt, dass die vom Einwohnerrat Riehen am 25. Oktober 2023 festgesetzte Zonenplanrevision im Gebiet Autal rechtmässig und zweckmässig im Sinne des Raumplanungsrechts ist.

Diese Revision umfasst den Plan Nummer 112-02-002 «Spezielle Nutzungsvorschriften für Pflanz- und Nutzgärten Autal» vom 22. Februar 2022 samt dazugehörigen speziellen Nutzungsvorschriften sowie den Plan Nummer 112-02-004 «Naturschutzzone (Erweiterung inklusive Wald) Im Autal» vom 28. September 2023.

Die Departementsvorsteherin hat, gestützt auf Artikel 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 die Zonenplanrevision Autal genehmigt.

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