Vermieter im Kanton Basel-Stadt müssen bei Sanierungen den Mietenden kein Rückkehrrecht mehr zusichern.
Basel-Stadt Wappen
Das Kantonswappen Basel-Stadt an der bemalten Fassade des Rathauses am Marktplatz in Basel. - Keystone

Die Basler Regierung hat die Verordnung über den Schutz von Wohnraum nach einem Bundesgerichtsentscheid entsprechend angepasst, wie sie am Dienstag, 21. März 2023, mitteilte.

Die Bestimmung im Wohnraumfördergesetz, wonach eine Umbaubewilligung nur dann erteilt werden kann, wenn den Mietparteien das Recht auf eine Rückkehr in die sanierten Wohnungen zusteht, wird aufgehoben.

Das Bundesgericht hatte letzten Dezember eine Beschwerde teilweise gutgeheissen. Das Gericht kam zum Schluss, dass das Rückkehrrecht nach dem Umbau einer Liegenschaft gegen den verfassungsmässig garantieren Vorrang des Bundesrechts verstösst.

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