Das Basler Strafgericht hat vier Aktivistinnen und Aktivisten der Livestream-Demo «March against Syngenta» vom April 2020 in fast allen Punkten freigesprochen.
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Teilnehmer der Kundgebung March against Bayer & Syngenta demonstrieren vor dem Sitz der Syngenta in Basel - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im April 2020 protestierten Aktivisten mit einer Livestream-Demo «March against Syngenta».
  • Nun mussten sie sich unter anderem wegen Bruch der Covid-19-Verordnung verantworten.
  • Das Gericht hat die Angeklagten in beinahe allen Punkten freigesprochen.

Die vier Teilnehmenden mussten sich wegen Anstiftung zur Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz und Übertretung der Covid-19-Verordnung verantworten. Gemäss Mitteilung der Plattform «March against Bayer & Syngenta» sind sie «in allen relevanten» Anklagepunkten freigesprochen worden.

Das Gericht kam zum Schluss, dass die Beteiligten während den Vorbereitungen der Online-Demo den damals geltenden Mindestabstand nicht eingehalten hätten. Die vier Personen müssen deshalb eine Ordnungsbusse von 100 Franken zahlen.

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Eine Teilnehmerin der Kundgebung March against Bayer & Syngenta hält ein Plakat mit der Aufschrift BAYER UND SYNGENTA IHR SEID DAS UNKRAUT DIESER WELT vor dem Sitz der Syngenta in Basel - Keystone

Wegen der Corona-Pandemie war der «March against Bayer & Syngenta» vor zwei Jahren lediglich virtuell durchgeführt worden. Die vier Aktivistinnen und Aktivisten fuhren in der Stadt herum und hielten das Ganze per Livestream fest. An der Clarastrasse hielt die Polizei die vier Personen gemäss «Telebasel» an.

Ein Passant der virtuellen Demo war wegen Diensterschwerung vom Strafgericht zu einer Busse von 400 Franken verurteilt worden. Vom Vorwurf der Drohung gegen Behörden wurde er jedoch freigesprochen.

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