Fehlerhafte Stimmabgabe: Überprüfung durch die Staatskanzlei möglich
Stimmberechtigte, die bei ihrer Stimmabgabe den Stimmrechtsausweis nicht beigelegt haben oder die sich dessen nicht sicher sind, können sich an die Staatskanzlei wenden.

Dabei wird das Stimmgeheimnis gewahrt. Personen, die ihre Stimmzettel bereits ohne Stimmrechtsausweis verschickt haben, erhalten so die Möglichkeit, ihre Stimme nun gültig abzugeben. Letzte Woche war festgestellt worden, dass ca. 400 der eingegangenen Couverts wegen des fehlenden Stimmrechtsausweises nicht gezählt werden konnten.