Stadt Basel

Die Verwaltungsräte der Basler Verkehrs-Betriebe wurden gewählt

Kanton Basel-Stadt
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Basel,

Der Regierungsrat hat die Verwaltungsräte der Basler Verkehrs-Betriebe für die Amtsperiode 2022 bis 2025 gewählt. Dem Gremium gehören zwei neue Mitglieder an.

Basel
Blick auf das Ratshaus in Basel-Stadt. - Keystone

Der Regierungsrat wählt gemäss BVB-Organisationsgesetz fünf der insgesamt sieben Mitglieder des Verwaltungsrates der BVB. Zudem bestimmt er die Präsidentin oder den Präsidenten des Gremiums. Die Wahl des BVB-Verwaltungsrates für die Amtsperiode 2022 bis 2025 hat der Regierungsrat an seiner letzten Sitzung vorgenommen.

Von den bisherigen Mitgliedern hat der Regierungsrat die amtierende Verwaltungsratspräsidentin Yvonne Hunkeler, den Basler Ökonom Widar von Arx und Daniela Thurnherr, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Basel, wiedergewählt.

Flavio Casanova bringt viele Erfahrungen und Expertise mit

Die bisherige BVB-Verwaltungsrätin Sibylle Oser und der bisherige BVB-Verwaltungsrat Kurt Altermatt traten nicht mehr zur Wiederwahl an. Die freigewordenen Mandate besetzt der Regierungsrat mit Flavio Casanova und Thomas Schneider.

Der Unternehmer Flavio Casanova weist grosse Erfahrung aus der Bauplanungsindustrie und in der strategischen Unternehmensführung auf. Zudem ist er Verwaltungsrat des Kantonsspitals Baselland. Thomas Schneider ist ausgewiesener Finanzfachmann und Bankratspräsident der Basellandschaftlichen Kantonalbank.

Die Mitarbeitenden des BVB-Verwaltungsrates wählen ein Mitglied des Gremiums

Die neue Zusammensetzung des BVB-Verwaltungsrates berücksichtigt die Vorgaben gemäss BVB-OG, wonach mehr als die Hälfte der vom Regierungsrat gewählten Mitglieder im Kanton Basel-Stadt wohnen müssen und jedes Geschlecht mit mindestens einem Drittel vertreten sein muss.

Nebst den fünf vom Regierungsrat bestimmten Mitgliedern des BVB-Verwaltungsrates wählen die Mitarbeitenden der BVB sowie der Kanton Basel-Landschaft je ein Mitglied des Gremiums. Die kommende Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025.

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