Am 1. Dezember hatte der Regierungsrat Verordnung für die Gewährung von kantonalen Start-up-Bürgschaften infolge der COVID-19-Pandemie erlassen.
Coronavirus
Coronavirus. - Olga Lionart / Pixabay

Im Rahmen des Programms werden nachrangige Bankdarlehen verbürgt. Die einzelne Bürgschaft kann maximal 5 Mio. Franken betragen.

Der Kanton bürgt für 90 % des Darlehens. Für eine erste Bürgschaftstranche von 10 Mio. Franken sind die Basler Kantonalbank (BKB) und die Eckenstein-Geigy-Stiftung in Basel Partnerinnen des Kantons. Die BKB gewährt den Start-ups das Darlehen, die Eckenstein-Geigy-Stiftung zeichnet für die Sicherheit der restlichen 10 % des Darlehens.

Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen die ihren Geschäftssitz in Basel-Stadt vor dem 1. März 2020 errichtet haben. Nur wenn nachgewiesen wird, dass ein Unternehmen bereits vorher unternehmerischen Mehrwert im Kanton Basel-Stadt geschaffen hat, werden ausnahmsweise Gesuche akzeptiert, wo der Handelsregistereintrag später erfolgt ist.

Wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis eines wirtschaftlichen Schadens aufgrund der Folgen von COVID-19. Vorausgesetzt wird ausserdem, dass das Unternehmen nachweist, dass es in der Zeit vor der COVID-19-Pandemie bereits Finanzierungserfolge von mindestens 500'000 Franken erzielt hat. Bedingung für die Gewährung einer Bürgschaft ist ausserdem die Beteiligung des Kantons und der Eckenstein-Geigy-Stiftung an einem möglichen späteren Erfolg des Start-ups.

Interessierte Start-up-Unternehmen finden alle notwendigen Informationen zum Programm und das Antragsformular auf der Webseite des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) unter

Der Kanton Basel-Stadt will mit diesem neuartigen Programm einen wirksamen Beitrag zur mittelfristigen Existenzsicherung und zum Wachstum von wissenschafts- und technologiebasierten Start-ups im Kanton Basel-Stadt leisten.

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