Die Basler Regierung will in Erfüllung eines Vorstosses aus dem Grossen Rat eine Prüfung der Klimafolgen für klimarelevante politische Geschäfte einführen.
Basler Regierung
Die Basler Regierung im Rathaus Basel-Stadt. (Symbolbild) - Keystone

Sie beantragt eine entsprechende Änderung des Umweltgesetzes, wie aus dem Beschlussbulletin des Regierungsrates vom Dienstag, 6. Dezember 2022, hervorgeht.

Die Forderung stammt aus einer Motion des GAB, die der Grosse Rat 2019 an die Regierung überwiesen hatte. Darin war verlangt worden, dass alle Geschäfte mit klimarelevanten Themen einer «Klimafolgenabschätzung» unterzogen werden müssten.

Insbesondere solle aufgezeigt werden, wie viele Treibhausgasemissionen ein Geschäft aus den Bereichen Energie, Gebäude Industrie, Verkehr, Abfall und dergleichen mehr zur Folge haben könnte.

Die Regierung stand dem Anliegen wohlwollend gegenüber – allerdings mit einer Einschränkung. Sie wollte sich nicht auf eine quantitative Eruierung der Emissionen bei allen Geschäften festlegen lassen, weil dies in vielen Fällen kaum machbar sei.

Rechtliche Grundlagen werden geschaffen

Sie erachtete eine «qualitative, aber umfassendere Klimafolgeabschätzung» als sinnvoller, wie sie im Bericht zur Motion vom März schrieb.

Jetzt also sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Mit der Prüfung der Klimafolgen könne bewertet werden, ob ein Vorhaben den Klimazielen des Kantons zuwiderlaufe oder diese unterstütze, schreibt die Regierung.

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