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Basler Regierung stockt Corona-Hilfe für Kulturunternehmen auf

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Basler Regierung stellt weitere 5 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen zur Verfügung.

Theatertreffen
Das Schweizer Theatertreffen zeigt vom 21. bis 25. Mai 2025 in Zug und Luzern sieben Produktionen aus der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Basler Regierung stellt weitere 5 Millionen Franken für Hilfsmassnahmen zur Verfügung.
  • Mit dem Geld sollen Kulturunternehmen für Ausfälle entschädigt werden.

Die Basler Regierung stellt weitere 5 Millionen Franken für Kulturunternehmen zur Verfügung, die wegen den Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie Schäden erleiden. Sie reagiert damit auf den Beschluss des Bundes, die Hilfsmassnahmen in diesem Bereich bis Dezember 2021 zu verlängern.

Bis Ende 2021 stelle der Kanton insgesamt 20 Millionen Franken zur Verfügung, schreibt die Regierung in ihrer Medienmitteilung vom Mittwoch. Weil der Bund diesen Kantonsbeitrag verdopple, seien es unter dem Strich 40 Millionen Franken.

Geltungsbereich der Hilfsleistungen ausgeweitet

Neben Entschädigungen für ausfallende oder verschobene Veranstaltungen oder Projekte will der Kanton neu auch Beiträge an Transformationsprojekte ausrichten. Damit sind Aktionen gemeint, die eine Anpassung des Kulturbetriebs an die durch die Corona-Krise veränderten Verhältnisse zum Inhalt haben, heisst es in der Mitteilung.

Im Einklang mit anderen Kantonen hat die Regierung zudem den Geltungsbereich der Hilfeleistungen ausgeweitet. Künftig sollen auch Musiklabels, Verleger von literarischen Werken sowie Vermittlungsveranstaltungen von Kunstgalerien, Buchhandlungen und Bibliotheken Anträge stellen können.

Einzelne Kulturschaffende können keine Ausfallentschädigungen geltend machen

Bis zum 20. September seien 586 Anträge um Unterstützung eingereicht worden. 460 davon seien bislang bearbeitet worden. Zugesagt worden seien Beiträge in der Gesamthöhe von knapp 8 Millionen Franken, wobei es sich in vielen Fällen um eine erste Rate handle.

Im Gegensatz zu Kulturunternehmen können einzelne Kulturschaffende keine Ausfallentschädigungen mehr geltend machen. Das sei so im neuen Covid-19-Gesetz des Bundes festgehalten, schreibt die Regierung. Um ihre unmittelbaren Lebenshaltungskosten decken zu können, müssten sie beim Verein Suisseculture Sociale Nothilfe beantragen, heisst es.

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