Basler Grossratsmitglieder sollen bei Abwesenheit abstimmen können
Basler Parlamentarier sollen künftig bei Abwesenheit digital über Vorlagen abstimmen können.

Das Ratsbüro beantragt dem Grossen Rat eine Teilrevision der Geschäftsordnung.
Das Ratsbüro möchte grossmehrheitlich Abstimmungen in Abwesenheit in Krisensituationen wie auch aus persönlichen Gründen etwa bei Mutterschaftsurlaub und längerer Krankheit ermöglichen, wie es in einer Mitteilung des Grossen Rates vom Freitag, 13. Januar 2023, heisst.
Zudem sollen die Grossräte aus beruflichen Gründen, wegen der Wehrpflicht oder des Studiums pro Amtsperiode an maximal vier Sitzungstagen digital über Vorlagen abstimmen und an offenen Wahlen teilnehmen können.
Keine Sitzungsgelder bei der digitalen Teilnahme
Die physische Anwesenheit im Grossen Rat solle die Regel bleiben, heisst es in der Mitteilung.
Bei der digitalen Teilnahme seien beispielsweise keine Voten erlaubt und es würden keine Sitzungsgelder ausbezahlt.
Mit der Teilrevision will das Ratsbüro auch die Anzahl persönlicher Vorstösse beschränken. Diese hätten in der laufenden Legislatur zugenommen und würden den Parlamentsbetrieb stark verlangsamen, heisst es weiter.
Künftig soll ein Ratsmitglied pro Sitzung maximal noch zwei Motionen, vier Anzüge und fünf schriftliche Anfragen einreichen können. Derzeit existiert eine Beschränkung nur für Interpellationen (eine pro Sitzung).
Sitzungen sollen auch digital abgehalten werden können
Neu sollen die Grossratssitzungen zudem am ersten Mittwoch eines Monats stattfinden – und nicht wie bisher am zweiten Mittwoch.
Sitzungen sollen künftig auch digital abgehalten werden können. Eingeführt werden sollen die Neuerungen voraussichtlich ab dem 1. Februar 2025.