Basler Grossratskommission für Schaffung einer Wohnbaustiftung
Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) des Basler Grossen Rats stellt sich grundsätzlich hinter die Vorschläge des Regierungsrats zur Umsetzung der Volksinitiative «Recht auf Wohnen». Im Zentrum steht dabei die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Wohnbaustiftung.

Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) des Basler Grossen Rats stellt sich grundsätzlich hinter die Vorschläge des Regierungsrats zur Umsetzung der Volksinitiative «Recht auf Wohnen». Im Zentrum steht dabei die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Wohnbaustiftung.
Die BRK attestiert der Regierung und Verwaltung bei der Umsetzung der im Juni 2018 angenommenen Initiative ein fundiertes Vorgehen, wie sie in ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht schreibt. Gleichzeitig stellt sie fest, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen nur Teile der Initiative umgesetzt würden und dies nur ein erster Schritt hin zu bedarfsgerechtem Wohnen im Kanton Basel-Stadt sein könne.
Bei der Umsetzung der Verfassungsinitiative soll nun der Fokus vermehrt weg von der Subjekt- auf die Objekthilfe, also auf die konkrete Schaffung von günstigem Wohnraum gelegt werden. Vorgeschlagen werden drei Massnahmenpakete zur Schaffung von mehr günstigem Wohnraum und zum erleichterten Zugang von wirtschaftlich Benachteiligten zu preisgünstigen Genossenschaftswohnungen.
Im Zentrum der neuen Massnahmen steht die Schaffung einer neuen öffentlich-rechtlichen Wohnbaustiftung, Mit ihr will der Kanton bestehenden, preisgünstigen Wohnraum erhalten. Mit einer Ersteinlage in der Höhe von 35 Millionen Franken soll die Stiftung ein Portfolio von bis zu 250 preisgünstigen Wohnungen aufbauen.
Die BRK stellt sich mit wenigen Änderungsanträgen hinter dieses Anliegen. So beantragt sie unter anderem, neu im Gesetz zu verankern, dass die Stiftungen auch Schenkungen und Legate von Wohnbauten ausserhalb des Kantonsgebiets annehmen darf. Auch sollen allenfalls bestehende Gewerberäumlichkeiten in Liegenschaften kein Hinderungsgrund für den Erwerb von Liegenschaften sein.
Auch die weiteren vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen werden von der Kommission mitgetragen: Namentlich geht es um die Einrichtung eines Fonds für die Finanzierung von Anteilscheinen von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus für finanzschwache Personen und eine Rahmenausgabenbewilligung in der Höhe von 20 Millionen Franken für den Erwerb von Grundstücken zugunsten eines preisgünstigen Wohnraums.