Der Basler Grosse Rat bewilligte am Mittwoch als flankierende Massnahmen zum bedingten Bettelverbot Gelder für zwei Roma-Projekte in Rumänien.
Basel
In Basel wird das Betteln eingeschränkt. - Keystone

Der Basler Grosse Rat bewilligte am Mittwoch, 7. Dezember 2022, als flankierende Massnahmen zum bedingten Bettelverbot Gelder für zwei Roma-Projekte in Rumänien.

Es handelt sich um Beiträge in der Höhe von 1,16 Millionen Franken für die Jahre 2023 bis 2026.

Das Parlament bewilligte die Beiträge mit 93 Stimmen zu 1 Stimme sehr deutlich.

Der Kanton Basel-Stadt will mit seinem sozialen Engagement in Rumänien einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der dort lebenden Roma-Bevölkerung leisten.

Projekte fördern Bildung für Frauen und Sensibilisierung für das Volk der Roma

Die Basler Regierung hatte im Ratschlag zur Wiedereinführung des bedingten Bettelverbots flankierende Hilfsmassnahmen in Aussicht gestellt.

Bei einem Projekt geht es darum, Mädchen und junge Frauen der Roma-Bevölkerung im Schulbereich zu unterstützen.

Und das zweite Projekt soll für die Geschichte, Hintergründe und Lebenssituation der Roma sensibilisieren.

Kommissionssprecher: Roma in Basel profitieren nur indirekt von Projekten für Rumänien

Der Sprecher der vorberatenden Regiokommission wies auf das Problem hin, dass die in Basel bettelnden und entsprechend auch lebenden Roma nur sehr indirekt von diesen Hilfeleistungen profitieren könnten.

Die Kommission hatte sich aber dennoch grossmehrheitlich für die Beiträge ausgesprochen.

Regierungspräsident: Bettelproblem an der Wurzel anpacken

Regierungspräsident Beat Jans (SP) sagte, dass man dem Bettelproblem nicht nur mit Verboten begegnen könne, sondern auch bei der Wurzel anpacken müsse.

Die Hilfsprojekte seien sowohl mit dem Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) sowie mit Hilfsorganisationen im Zielland selber abgesprochen.

Das Betteln in «aufdringlicher oder aggressiver Art und Weise» wird im Kanton Basel-Stadt seit dem 1. September 2021 mit einer Busse 100 Franken bestraft.

Für das Betteln an neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten gibt es eine Busse von 50 Franken.

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