Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch mit der Teilrevision des Polizeigesetzes die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements bewilligt. Die mehrstündige Debatte war von zahlreichen Änderungsanträgen geprägt, die aber mehrheitlich scheiterten.
Basel
Der Grosse Rat in Basel. - Keystone

Im Zentrum des kantonalen Bedrohungsmanagements steht die polizeiliche Verhinderung von Gewalt vorab im Bereich von Häuslicher Gewalt, aber auch von Gewalttaten aufgrund psychischer Störungen und gewaltbereitem Extremismus. Das Bedrohungsmanagement soll sowohl der gefährdenden wie der gefährdeten Person präventiv Unterstützung anbieten.

Für die Fachstelle Bedrohungsmanagement sind 700 Stellenprozente für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Polizei, Psychologie und Sozialarbeit vorgesehen. Geplant ist eine Kooperation mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel. Die Fachstelle soll sich mit Amts-und Behördenmitgliedern, Fachpersonen aus Sozial-und Gesundheitswesen, Bildungsinstitutionen, Mitarbeitenden von Beratungs-und Opferhilfestellen austauschen.

Im Grundsatz waren die hierfür notwendige Teilrevision des Polizeigesetzes und die wiederkehrenden Kosten von 1,6 Millionen Franken wenig umstritten. Der Rat sagte in der Schlussabstimmung mit 74 zu 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich Ja zur Teilrevision.

Der Präsident der vorberatenden Justiz-, Sicherheits-und Sportkommission (JSSK) wie auch die Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) wiesen darauf hin, dass Basel-Stadt hier im gesamtschweizerischen Kontext für einmal hinterherhinke. Der Kommissionspräsident bezeichnete dies als «untragbarer und rückständiger Zustand».

Detailfragen lösten aber eine lange und zum Teil emotionale Debatte aus. Bereits in der vorberatenden Kommission hatten einige Punkte zu Diskussionen und schliesslich zu einer ganzen Reihe an Korrekturen an der regierungsrätlichen Vorlage geführt.

Im Grossen Rat äusserten Sprecherinnen und Sprecher der SP, des Grün-Alternativen Bündnisses (GAB) sowie der SVP in mehreren Punkten Bedenken, während sich die Fraktionen FDP, LDP und Mitte/EVP und mehrheitlich auch die GLP hinter den Kommissionsentwurf stellten.

Das GAB beantragte gar Rückweisung des Geschäfts an den Regierungsrat mit dem Auftrag, eine unabhängige Kontrollstelle einzurichten und die Grundrechte der Personen, die ins Visier der Fachstelle geraten, besser zu schützen. Der Rückweisungsantrag wurde mit 73 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen aber klar verworfen.

Die Detailberatung war schliesslich von zahlreichen Änderungsanträgen geprägt, die mit wenigen Ausnahmen allesamt abgelehnt wurden. Knapp angenommen wurde der SP-Antrag, dass potentielle Gefährder, über die polizeiliche Daten erfasst werden, darüber aufgeklärt werden sollen. Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten David Jenny (FDP) wurde auch noch die Erwähnung des Rechtsschutzes neu ins Polizeigesetz aufgenommen.

Der GAB-Antrag, das Bedrohungsmanagement auf Häusliche Gewalt zu beschränken, wurde indes klar verworfen. Keine Chance hatte auch der SP-Antrag, dass Menschen aus dem sozialen Umfeld von gefährdenden Personen nur mit deren Einwilligung befragt werden dürfen.

Mit knappen Resultaten wurden weitere Änderungsanträge abgelehnt: etwa die von der SVP geforderten Streichung des Melderechts von Fachpersonen, die einer beruflichen Schweigepflicht unterstehen oder die von der SP vorgeschlagene Einrichtung eines speziellen Kontrollorgans für das Bedrohungsmanagement.

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