Bisher haben sich 54 Betroffene für ein rechtliches Vorgehen entschlossen. Es geht um Fälle von Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentzug.
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Demonstrierende am 01. Mai 2023 in Basel-Stadt. - Nau.ch / Simone Imhof

Mit Rekursen sowie der Einforderung von Feststellungs- und Löschungsverfügungen will das Basler 1.-Mai-Komitee gegen den Polizeieinsatz an der Kundgebung am Tag der Arbeit vorgehen.

Für die stundenlange Einkesselung müssen die Verantwortlichen gemäss Gewerkschaftsvertretern zur Rechenschaft gezogen werden.

Das 1. Mai-Komitee hat Fälle von Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentzug gesammelt, wie Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaft Unia flankiert von Rechtsanwälten am Donnerstag, 11. Mai 2023, vor den Medien sagten.

Es gehe darum, die Rechte der Betroffenen zu sichern.

Die Kundgebung war rechtmässig, da eine Bewilligung vorlag

Dabei stünden je nach Tiefe der Betroffenheit unterschiedliche Rechtsmittel zur Verfügung. Kundgebungsteilnehmende, die eingekesselt wurden, könnten von der Polizei eine Feststellungsverfügung einfordern.

Fälle, bei denen auf die Einkesselung eine Festnahme erfolgt sei, müssten von einem Gericht behandelt werden, sagte der Rechtsanwalt Guido Ehrler.

Ehrler betonte grundsätzlich, dass keine juristischen Gründe vorhanden seien, die das Vorgehen der Polizei begründen würden. Die Kundgebung sei bewilligt gewesen.

Hätten Bedenken wegen eines gewaltsamen Ablaufs bestanden, hätte die Bewilligung nicht ausgestellt werden dürfen.

Das Komitee wurde nie über die Blockade informiert

Auch von einem spontanen Eingreifen der Polizei aufgrund einer nicht erwarteten akuten Änderung der Gefahrenlage könne nicht die Rede sein. Die Strategie, die Spitze des Demonstrationszugs einzukesseln, müsse akribisch vorbereitet worden sein.

Dennoch seien die Vertreter des 1.-Mai-Komitees zu keinem Zeitpunkt über die Blockade informiert worden.

Bis jetzt hätten sich 54 betroffene Personen für rechtliche Schritte entschlossen, hiess es. Weitere könnten folgen.

Am Donnerstag ging ein erstes Paket an eingeforderten Feststellungsverfügungen und Rekursen auf die Post, wie an der Medienkonferenz gesagt wurde.

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