Der Sozialhilfebezug von Ausländern soll dem Migrationsamt erst dann gemeldet werden, wenn sie länger als zwölf Monate Unterstützungsleistungen bezogen haben.
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Das Anmeldeformular für Sozialhilfe. (Symbolbild) - Keystone

Das Sozialamt des Kantons Basel-Stadt will dem Migrationsamt den Sozialhilfebezug von Ausländerinnen und Ausländern erst dann melden, wenn sie länger als zwölf Monate Unterstützungsleistungen bezogen haben. Damit will das Amt verhindern, dass Betroffene aus Angst, das Aufenthaltsrecht zu verlieren, auf ihren Anspruch verzichten.

Mit der 2019 erfolgten Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes wurde die Wegweisungsmöglichkeit von Ausländerinnen und Ausländern, die Sozialhilfe beziehen, verschärft.

Aus Angst, ihr Bleiberecht zu verlieren, hätten manche Betroffene darauf verzichtet, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, teilte das Basler Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt am Freitag, 20. Mai 2022, mit. Damit hätten sie das Risiko auf sich genommen, in die Armut abzurutschen.

Das Amt für Sozialhilfe ist zwar verpflichtet, dem Migrationsamt die sozialhilfebeziehenden Ausländerinnen und Ausländer zu melden. Die beiden Ämter seien nun aber übereingekommen, die ersten zwölf Monate Stillschweigen zu bewahren. Damit könne dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen werden, heisst es in der Mitteilung.

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