Basel-Stadt: Bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Die Waldbrandgefahr ist durch die Niederschläge und die gesunkenen Temperaturen im Kanton Basel-Stadt etwas geringer, nach wie vor jedoch erheblich.

1. August
In vielen Kantonen herrscht wegen der Trockenheit ein absolutes Feuerverbot – auch am 1. August. - Keystone

Die Niederschläge der letzten Tage und die gesunkenen Temperaturen haben die Waldbrandgefahr verringert, jedoch nicht zu einer vollständigen Entspannung der Lage im Wald geführt. Die Streuschicht ist feucht, jedoch sind die darunterliegenden und tieferen Bodenschichten weiterhin trocken. Die rasch steigenden Temperaturen der kommenden Tage werden die Austrocknung des Bodens beschleunigen und so die Situation erneut verschärfen.

Zentrale Gefahrenquelle bilden weiterhin Grill- und Picknickfeuer im Wald und am Waldrand sowie weggeworfene Raucherwaren. Wegen der Möglichkeit einer Feuerentfachung und -ausbreitung unterhalb der Oberfläche birgt insbesondere das Feuern in unbefestigten Feuer- und Grillstellen ein hohes Risiko.

Die Waldbrandgefahrenstufe wird neu auf Stufe 3 (erheblich) herabgestuft. Das Amt für Wald beider Basel lockert deshalb in Abstimmung mit dem Kantonalen Krisenstab BS und dem Vorgehen im Nachbarkanton ab heute Mittwoch, 5. August 2020 12.00 Uhr das bisher geltende absolute Feuerverbot und erlässt neu ein bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern:

- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern ausserhalb von festeingerichteten Feuer- und Grillstellen Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für selbst errichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art.

- Bei Feuern ausserhalb festeingerichteter Feuer- und Grillstellen ist ein Mindestabstand von 50 Meter zum Waldrand einzuhalten.

- Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

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