Basel: Bürgergemeinderat begräbt das Stimmrechtsalter 16
Der Bürgergemeinderat Basel hat das Stimmrechtsalter 16 abgeschrieben. In der Herbstsitzung überwies er zudem Aufträge zu Strategie und Schulabsentismus.

In seiner Herbstsitzung befasste sich der Bürgergemeinderat (BGR) nochmals mit dem Stimmrechtsalter 16 sowie mit der Amtsdauer des Ratsbüros. Das Parlament überwies Aufträge zur Strategieplanung der Bürgergemeinde und zu einem Pilotprojekt gegen Schulabsentismus.
Ausserdem wurden Interpellationen zu Hitzeschutzmassnahmen, zur Trockenheit im Hardwald, zur Klimaschutzstrategie der Bürgergemeinde und zur Wahl einer Familienvertretung in die Stiftungskommission der Christoph Merian Stiftung beantwortet.
Das Parlament der Bürgergemeinde hat die Wahl des Bürgerrats von Nico Buschauer als Bürgerratsschreiber bestätigt. Nico Buschauer ist zugleich Direktor der Zentralen Dienste. Die beiden Funktionen sind damit wieder in einer Hand vereint.
Stimmrechtsalter 16:
Im März 2026 hatte der Bürgergemeinderat aufgrund eines Auftrags der Mitte mit knappem Mehr beschlossen, nach Möglichkeit das aktive Stimmrecht in der Bürgergemeinde (BG) auf 16 Jahre zu senken. Damit folgte er dem Bürgerrat und stellte sich gegen die Empfehlung der Aufsichtskommission, die eine solche Regelung als nicht verfassungskonform beurteilt hatte. Die Vorprüfung durch die Staatskanzlei hat mittlerweile ergeben, dass die vorgesehene Änderung mit der Kantonsverfassung tatsächlich nicht vereinbar ist.
Eine Umsetzung ist damit nach Einschätzung des Bürgerrats ausgeschlossen. Er beantragte dem Bürgergemeinderat deshalb, den Auftrag als erledigt abzuschreiben.
Nach einer erneut engagierten Diskussion zu möglichen anderen Gesetzesauslegungen folgte das Parlament dem Antrag mit 28 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.
Amtsdauer des BGR-Büros:
Seit 2023 beträgt die Amtsdauer des Präsidiums des BGRs zwei Jahre, diejenige des siebenköpfigen Ratsbüros hingegen weiterhin drei Jahre. Das Büro hat in diesem Zusammenhang festgestellt: Bei einem Wechsel im Präsidium könnte dies dazu führen, dass eine Fraktion im Büro vorübergehend nicht mehr vertreten ist. Als Reaktion auf den entsprechenden Auftrag des Büros wird die Amtsdauer der Büromitglieder nun ebenfalls auf zwei Jahre zu verkürzt und deren Wahl mit der Präsidiumswahl synchronisiert.
Die Aufsichtskommission beantragte erfolgreich eine leicht abweichende Formulierung in der Geschäftsordnung. Statt von «Beisitzenden» soll künftig von «weiteren Mitgliedern» des Büros die Rede sein.
Die einstimmig angenommene neue Regelung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten und erstmals bei den Wahlen im Juni 2027 zur Anwendung kommen.
Strategieplanung der Bürgergemeinde: Walter Brack (FDP) fordert in einem Auftrag eine grundsätzliche Überprüfung der bisherigen Strategieplanung der Bürgergemeinde. Der Bürgerrat teilt die Einschätzung, dass die 2014 verabschiedete BG-Strategie in wesentlichen Teilen nicht mehr aktuell ist, und setzt sie deshalb per 1. Oktober 2026 ausser Kraft. Einen neuen übergeordneten Strategieprozess erachtet er hingegen nicht als notwendig.
Die strategische Steuerung erfolge heute über die Legislaturziele sowie über verschiedene institutionsübergreifende und -spezifische Vorhaben, darunter das Projekt BGB 2026Plus, die KI-Strategie und die Klimaschutzstrategie. Der Bürgerrat beantragte deshalb, den Auftrag nicht zu überweisen.
Das Parlament beschloss trotzdem mit grossem Mehr die Überweisung. Der Bürgerrat hat nun in einem ersten Schritt einen Vorgehensplan zur Erneuerung der Strategieplanung vorzulegen.
Pilotprojekt gegen Schulabsentismus: Ein Auftrag von Balz Furlano, Lukas Hug und Christoph Burckhardt (alle LDP) fordert die Prüfung eines zwölfmonatigen Pilotprojekts zur Prävention und Reduktion von Schulabsentismus. Als Grundlage dient das von Fachleuten entwickelte Konzept «In Bewegung bleiben», ein Unterstützungsangebot für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schulabsenz in den Kantonen BS und BL, Bürgergemeinderat1 | 3 das Betroffenen eine verlässliche Tagesstruktur und Begleitung sowie eine schrittweise Rückkehr in die Schule ermöglichen soll. Als Trägerschaft soll das Bürgerliche Waisenhaus geprüft werden.
Offen seien jedoch u. a. Bedarf, Wirksamkeit, Finanzierung und Abgrenzung zu bestehenden Angeboten. Der Bürgerrat zeigte sich bereit für die Überweisung des Auftrags und eine ergebnisoffene Prüfung. Voraussetzung einer allfälligen Umsetzung seien die fachliche Mitwirkung und eine finanzielle Beteiligung der Kantone BS und BL.
In der Parlamentsdiskussion unterstrich Anita Lachenmeier (Grüne/BastA!) zudem, dass die bestehenden Angebote des Waisenhauses nicht unter der Umsetzung eines solchen Projekts leiden dürften. Der Bürgergemeinderat beschloss die Überweisung einstimmig.
(Die folgenden Interpellationsantworten sind in ganzer Länge auf der Website der Bürgergemeinde publiziert.)






