Die Basler Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» will diesen das Recht auf Leben und körperliche und geistige Unversehrtheit gewährleisten.
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Bäume zieren das Ufer des Rheins in Basel. - Nau.ch

Die Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» will, dass die kantonale Verfassung für alle nichtmenschlichen Primaten das Recht auf Leben und körperliche und geistige Unversehrtheit gewährleistet.

Der Grosse Rat hatte die Volksinitiative 2018 auf Antrag des Regierungsrates für ungültig erklärt, das Bundesgericht hat sie hingegen für gültig erklärt (und damit einen Entscheid des baselstädtischen Verfassungsgerichts bestätigt).

Aus den Gerichtsentscheiden ergeben sich Folgerungen bezüglich der Tragweite der Initiative. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat nun, den Stimmberechtigten die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Die vorberatende Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission wird ihre Stellungnahme am 10. November 2021 veröffentlichen.

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