Während der Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli 2023 werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde zum Schutz der Wildtiere an der Leine zu führen.
Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay

Vom 1. April bis 31. Juli 2023 gilt in den Wäldern von Baselland und in bedingtem Masse auch Basel-Stadt eine Leinenpflicht für Hunde.

Die Leinenpflicht ist im Kanton Baselland gesetzlich festgelegt, wie das Amt für Wald beider Basel am Montag, 27. März 2023, mitteilte.

Im Kanton Basel-Stadt ist das entsprechende Wildtier- und Jagdgesetz, das eine örtlich eingeschränkte Leinenpflicht vorsieht, noch nicht in Kraft.

Deshalb werden Hundehalter aufgefordert, ihre Tiere freiwillig an der Leine zu führen und vor allem die Dämmerungszeit den Wildtieren zu überlassen.

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