2021 behandelte die Steuerverwaltung Basel-Stadt insgesamt 573 Selbstanzeigen. Daraus resultierten zusätzliche Steuererträge von 5,6 Millionen Franken.
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Die Stadt Basel. - keystone

Wer über bisher nicht versteuerte Vermögenswerte sowie Einkommen verfügt, kann sich einmalig selber anzeigen, ohne gebüsst zu werden. Es sind einzig die Steuern und Zinsen nachzuzahlen.

Eine Selbstanzeige bleibt straflos, sofern die Steuerverwaltung die Steuerhinterziehung nicht selbst entdeckt hat. 2021 verzeichnete der Kanton Basel-Stadt insgesamt 176 neue Selbstanzeigen. Diese Zahl ist weiterhin rückläufig.

2021 kam es zu insgesamt 573 Selbstanzeigen

Erledigt wurden im letzten Jahr, 2021, insgesamt 573 Selbstanzeigen. Über die gesamte Nachsteuerdauer von bis zu zehn Jahren wurden insgesamt rund 604 Millionen Franken Vermögen und Einkommen von rund 23 Millionen Franken offengelegt und nachbesteuert.

Dieses offengelegte Vermögen wird auch künftig besteuert und führt so dauerhaft zu einem höheren Steuerertrag. Dem Kanton Basel-Stadt sind daraus Nachsteuern inklusive Verzugszinsen von rund 5,6 Millionen Franken zugeflossen. 2020 waren es 13,5 Millionen, 2019 7,5 Millionen Franken.

Die Zahl der neuen Selbstanzeigen nimmt weiter ab

Der 2017 eingeführte internationale Automatische Informationsaustausch, AIA, erhöhte die Wahrscheinlichkeit stark, dass unversteuertes Vermögen oder Einkommen entdeckt wird. So verzeichnete Basel-Stadt 2017 mit 1700 neuen Selbstanzeigen einen Rekord.

2018 waren es noch 1008. In den letzten Jahren sank die Zahl deutlich: 2019 waren es 319, 2020 208 und 2021 176 neue Selbstanzeigen. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Selbstanzeigen auch im laufenden Jahr tief bleiben wird.

Bei den offen gelegten Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Bankkonten, Lebensversicherungen, Wertschriftendepots und im Ausland gelegene Liegenschaften. Bei den offen gelegten Einkünften wurden insbesondere Einkünfte aus selbständigen Nebenerwerbstätigkeiten, Renten, Alimenten sowie Miet- oder Pachterträge gemeldet.

Es wurden 339 Nachsteuer- und Bussenverfahren erledigt

Aufgrund von Meldungen aus dem automatischen Informationsaustausch konnten im Jahre 2021 339 Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen unversteuerten Vermögen und Einkommen auf ausländischen Konten verfügt werden.

Daraus resultierten dem Kanton Basel-Stadt rund 3,7 Millionen Franken an Nachsteuern, Zinsen und Bussen. Die Zahl der erledigten Verfahren lag damit leicht höher als 2020, als 319 Verfahren mit einem Steuerertrag von 9,9 Millionen Franken abgeschlossen werden konnten.

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