Wie die Gemeinde Balsthal mitteilt, wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 9. Dezember 2022 der Finanzplan 2023 bis 2027 vorgelegt und beschlossen.
Im Dorfkern von Balsthal (SO).
Im Dorfkern von Balsthal (SO). - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss dem Gemeindegesetz ist jährlich der Finanzplan durch den Gemeinderat zu beschliessen.

Der Finanzplan ist für die Behörden verbindlich, muss jedoch nicht durch die Gemeindeversammlung beschlossen werden.

Dieser kann den Stimmbürgern jedoch zur Kenntnis gebracht werden.

Gestützt auf die Ergebnisse der Vorjahre sowie auf die geplanten Investitionen der kommenden Jahre wurde durch die Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit Gemeindepräsident, Ressortleiter Finanzen und der Finanzkommission der vorliegende Finanzplan 2023 bis 2027 erstellt.

Der Plan wurde für die nächsten fünf Jahre erstellt

Die Investitionsplanung geht zwar bezüglich der Gemeindeliegenschaften weit über diesen Zeithorizont hinaus, doch ist der Finanzplan jährlich zu überprüfen, neu aufzubereiten und aufgrund der Vorjahre (Erfahrungszahlen) für die künftigen fünf Jahre zu erstellen (rollende Planung).

Eine starre Planung würde mit jedem Planjahr ungenauer und deshalb zunehmend ein realitätsfremdes Bild darstellen.

Der vorliegende Finanzplan 2023 bis 2027 zeigt neben den Erfahrungsjahren das Budgetjahr 2023 sowie die Folgejahre.

Aufgrund der geplanten Investitionen werden die Entwicklungen der Erfolgsrechnung sowie der Bilanz (Entwicklung vom Eigenkapital) aufgezeigt.

Der Finanzplan repräsentiert eine Entwicklungsplanung

Es handelt sich dabei ausdrücklich um eine Entwicklungsplanung, welche auf den vermuteten, aber keineswegs wissenschaftlich gesicherten Parametern beruht, wie sie von den eingangs erwähnten Gremien einvernehmlich vorgegeben wurden.

Es darf aber davon ausgegangen werden, dass diese Vorgaben nach Wissen und Erfahrung erfolgt und deshalb breit abgestützt sind.

Der Finanzplan 2023 bis 2027 bildet einen integralen Bestandteil zu diesem Antrag.

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