Wie die Gemeinde Balsthal berichtet, werden Angehörige von Verstorbenen der Jahre 1995 bis 2001 gebeten, bis 31. August 2023 persönliche Gegenstände abzuholen.
Alte Dorfkirche und Friedhof in Balsthal.
Alte Dorfkirche und Friedhof in Balsthal. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Die Grabfelder auf dem Friedhof Balsthal Ost nach dem Haupteingang dritte Ebene rechts mit den Erstverstorbenen 1995 bis 2001, werden wegen Ablauf der Ruhefrist durch die Einwohnergemeinde Balsthal ab 1. September 2023 aufgehoben.

Die Gemeinde Balsthal bittet die Angehörigen, die Grabpflege entsprechend zu planen und bei Bedarf zwischen dem 1. August 2023 und dem 31. August 2023 persönliche Gegenstände des Grabes abzuholen.

Vor dem 1. August 2023 soll nichts weggeräumt werden, damit die Grabfelder so lange wie möglich noch schicklich aussehen.

Gegenstände können reserviert werden

Drittpersonen ist das Wegräumen untersagt.

Falls Angehörige einen Grabstein, eine Grabplatte oder eine eigene Grabeinfassung behalten möchten, wird gebeten, den Leiter des Werkhofes bis am 31. August 2023 zu kontaktieren, damit er diese Gegenstände reservieren und die Übergabe planen kann.

Nach diesem Datum sind keine Reservationen mehr möglich. Für die Übergabe kann keine Haftung übernommen werden und sie erfolgt somit auf Risiko der Angehörigen.

Aufhebung erfolgt kostenlos

Ab 1. September 2023 besteht kein Recht mehr auf nicht abgeholte beziehungsweise nicht reservierte Gegenstände und sie gelten als zurückgelassen.

Über alles Zurückgelassene verfügt die Einwohnergemeinde Balsthal unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht. Die Aufhebung erfolgt kostenlos.

Die aktuelle Adresse der Angehörigen ist der Gemeinde nicht mehr durchgängig bekannt. Deshalb wird nicht persönlich benachrichtigt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

1. AugustBalsthal