Turgi bittet die Bevölkerung Bäume und Sträucher an Strassen und Fusswegen zurückzuschneiden.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern - Gemeinde Turgi
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Mangelnde Übersicht im Bereich von Strassenverzweigungen, verdeckte Beleuchtungseinrichtungen und Signale können alle Benutzer des öffentlichen Raums gefährden. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten sowie die Kehricht- und Grünabfuhr erschwert oder verunmöglicht. Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden deshalb ersucht, Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Fusswegen soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.

Die Grundeigentümer werden gebeten, den Rückschnitt bis Ende September 2021 zu veranlassen. Werden die in den öffentlichen Raum ragenden Äste nicht entfernt, müsste dies durch die Gemeinde zu Lasten des Grundeigentümers veranlasst werden. Es ist zu beachten, dass grössere Pflegearbeiten an Hecken nur in der sogenannten Vegetationsruhe von November bis Ende März durchgeführt werden sollen.

Diese Vorschriften beim Zurückschneiden sind zu beachten

Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Ab der Hinterkante von Strassen und Wegen sind grössere Sträucher und Pflanzen 50 cm zurückzuschneiden. Gehweg- und Strassenabschlüsse müssen sichtbar bleiben und freigehalten werden. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m freigehalt werden.

Über Fusswegen und Trottoirs muss der Freihalteraum in der Höhe mindestens 2.50 m betragen. Strassenlampen, Verkehrssignale, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein. Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein freier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m gewährleistet werden.

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