Turgi: Steuererklärung rechtzeitig einreichen
Wie die Gemeinde Turgi bekannt gibt, ist die Steuererklärung natürlicher Personen bis zum 31. März 2022 einzureichen. Im Kanton Aargau gilt die einheitliche Praxis, dass vor dem 30. Juni 2022 keine Mahnungen erfolgen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2022 keine Gesuche gestellt werden.
Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2021 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2022 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).
Sollte jemand mehr Zeit für die Abgabe der Steuerklärung benötigen, kann derjenige auf der Homepage des Kantons Aargau eine Fristerstreckung über das Internet beantragen. Zur Identifikation und Sicherheit benötigt man dazu seine persönliche Adressnummer und seinen individuellen «Code» (auf Seite 1 des Steuererklärungsbogens in der Mitte links aufgedruckt) oder sein Geburtsdatum.