Wie die Gemeinde Turgi mitteilt, gilt vom 1. April bis zum 31. Juli zum Schutz der Wildtiere die Leinenpflicht für Hunde im Wald und in Waldnähe.
Der Kappisee in Turgi.
Der Kappisee in Turgi. - Nau.ch / jpix.ch
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Gestützt auf das Jagdgesetz und die Jagdverordnung des Kantons Aargau macht der Gemeinderat alle Hundehalter darauf aufmerksam, dass seit dem 1. April bis zum 31. Juli alle Hunde im Wald sowie am Waldrand an der Leine zu führen sind.

Diese Leinenpflicht dient den freilebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen.

Alle Hundehalter sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern.

Nicht nur das Jagen oder Hetzen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen.

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