Alles muss raus - egal ob Leasing, Sharing, ob das Auto abonniert, gemietet wurde oder verkauft wird. Die persönlichen Daten sollten man dabei nicht vergessen.
Die Bahnhofstrasse in Turgi.
Die Bahnhofstrasse in Turgi. - Nau.ch / jpix.ch
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Leasing, Sharing, ein abonniertes, gemietetes oder verkauftes Auto - Spätestens beim Entfernen des USB-Kabels sollte man auch an unsichtbare Wertsachen wie persönliche Daten denken.

Beim Koppeln des Smartphones werden Kontakte und Adresseinträge oft ins Auto übertragen. Navigationssysteme speichern eine Liste von zuletzt gesuchten Zielen, was dem nächsten Fahrer Einblicke ins Leben des Vorherigen geben kann. Falls das Auto ab Werk über eine eingebaute App zum Musik-Streaming verfügt, (z. B. Spotify), müssen diese Zugangsdaten ebenfalls gelöscht werden, damit der nachfolgende Fahrer den Dienst nicht auf Kosten des Vorgängers nutzen kann.

Im einfachsten Fall bedarf es vier Bedienschritte, um die Adressbuch-Einträge vom Smartphone im Auto zu löschen, und die Löschfunktion ist intuitiv unter «Telefon» auffindbar. Wird ein anderes Handy gekoppelt, sind Daten eines Vorbenutzers in der Regel nicht ohne weiteres aufrufbar, sondern es bedarf ein gewisses Mass an Insider-Wissen.

Empfehlungen zum Schutz der eigenen Daten

TCS und ADAC haben elf verschiedene Modelle untersucht und die Ergebnisse anhand einer Umfrage bei Autoherstellern, Vermietern und Carsharing Unternehmen validiert. Man kann seine persönlichen Daten folgendermassen schützen:

Verbundene Geräte und Profile im Infotainment-System und der Smartphone App sollten vor Verkauf/Rückgabe des Autos gelöscht werden.

Auch die eingegebenen Ziele und Favoriten im Navigationssystem und sonstige persönliche Einstellungen sollte man vor der Rückgabe oder dem Verkauf eines Autos löschen.

Beim Kauf einer Occasion sollte man den Verkäufer auf die Rücksetzung des Infotainment Systems und Abmeldung der Nutzerkonten hinweisen.

Wenn die telefonische Erreichbarkeit etwa per Headset ausreichend ist, kann die Datenübermittlung vom Smartphone zum Auto bei der Koppelung abgelehnt werden.

Wenn das Musik-Streaming eine Anmeldung im Fahrzeug mit Eingabe von Zugangsdaten erfordert, sollten diese vor Fahrzeugrückgabe wieder entfernt werden. Wird lediglich das Smartphone-Display im Auto gespiegelt, entfällt dies.

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