Wie die Gemeinde Obersiggenthal berichtet, wird im Mai 2024 die Hundesteuer 2024 in Rechnung gestellt. Änderungen sollen bis Ende April 2024 gemeldet werden.
Die Sporthalle Obersiggenthal.
Die Sporthalle Obersiggenthal. - Nau.ch / jpix.ch
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Im Mai 2024 wird den Hundehaltern die Hundesteuer 2024 in Rechnung gestellt.

Die Rechnungen werden gestützt auf das Jahr 2023 sowie mit Abgleich des Amicus-Registers ausgestellt.

Um falsche Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalter gebeten, Einträge bei Amicus zu kontrollieren und die Einwohnerdienste bis Ende April 2024 über allfällige Änderungen wie Halterwechsel, Neuanschaffung oder Tod eines Hundes zu informieren.

Die Hundesteuer beträgt unverändert 120 Franken und ist obligatorisch für Hunde im Alter ab drei Monaten.

Hundekot in Robidog-Behältern entsorgen

Gemäss Paragraf 5 Abschnitt 1 des kantonalen Hundegesetzes (HuG) sind alle Hundehaltenden verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden (Leinenpflicht), die Aufsicht und Kontrolle jederzeit gewährleistet ist, die Umwelt nicht belastet wird.

Auch ist dafür zu sorgen, dass Dritte, denen der Hund anvertraut wird, in der Lage sind, die Hundehalterpflichten wahrzunehmen.

Der Hundekot ist aufzunehmen und in den dafür vorgesehenen Robidog-Behältern zu entsorgen.

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Weiter gilt jeweils vom 1. April bis und mit 31. Juli 2024 absolute Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.

Diese Massnahme soll verhindern, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen, verletzen oder töten.

Weiter bewirkt es eine Beruhigung in den Gebieten im und um den Wald, wo in dieser Zeit die Wildtiere ihre Jungen bekommen (Setzzeit).

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